Durch WAHonline werden bezahlte Honorarnoten elektronisch an den betreffenden Sozialversicherungsträger geschickt. Teilnehmende Sozialversicherungsträger sind die ÖGK, die BVAEB und die SVS. Weiterführende Informationen zu WAHonline finden Sie unter WAHonline und WAZAonline (gesundheitskasse.at)
Voraussetzungen für die Nutzung der WAHonline-Funktionalität:
- Vertragspartnernummer (Bitte wenden Sie sich dazu an ihre Landesstelle der ÖGK)
- Nutzung des Postfachs
- Für die Übermittlung der Honorarnote an sich muss die Rechnung vor der Übermittlung bezahlt sowie mindestens eine Diagnose und mindestens eine Abrechnungsposition angeführt sein und der Patient bei einem der teilnehmenden Sozialversicherungsträger versichert sein.
- Eine beim Patienten hinterlegte Bankverbindung wird an WAHonline übermittelt, ist aber nicht zwingend notwendig.
Hinweis
Die Bankverbindung des Patienten können Sie in den Patientenstammdaten angeben.
Einstellungen
In den Abrechnungsbereichseinstellungen der Praxis muss WAHonline aktiviert werden.
Versicherung für WAHonline aktivieren
Als Administrator unter Listen > Versicherungen kann je Versicherungsgruppe festgelegt werden, ob diese an WAHonline teilnimmt. Bis dato nehmen folgende Sozialversicherungsträger an WAHonline teil:
- ÖGK
- BVAEB
- SVS
- KFG - ab 1.1.2025
Nach wie vor gilt als Voraussetzung für die Nutzung von WAHonline
- eine Vertragspartnernummer,
- das Postfachs
- der Patient eine der oben angeführten Sozialversicherungen hat und
- die bezahlte Rechnung, sowie dass mindestens eine Diagnose und mindestens eine Abrechnungsposition auf der Rechnung angeführt sind und die
- Einrichtung von WAHonline in den Abrechnungseinstellungen.
Um für weitere Versicherungen (wie eben die KFG ab 1.1.2025) die Teilnahme an WAHonline einzustellen, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden sich sich als administrator in CGM MAXX an
- MENÜ > Listen Versicherungen
- Wählen Sie die Versicherung 4B KUF aus der Liste der Versicherungen
- Wählen Sie den Button Bearbeiten und
- Aktivieren Sie die Checkbox "nimmt an WAHonline teil" und
- SPEICHERN Sie die Änderungen.
Melden Sie sich mit Ihrem Benutzer in CGM MAXX an, anschließend können bezahlte Honorarnoten von Patienten mit der Versicherung KFG (Krankenfürsorgeanstalt für OÖ Gemeindebeamte) an WAHonline übermittelt werden.
Weiterführende Informationen zu WAHonline finden Sie unter WAHonline und WAZAonline (gesundheitskasse.at)
Die ME-Nummer (i.e. das Empfängerpostfach) wird mit "WAHONLINE" vorbelegt und muss nicht geändert werden.
In den Versicherungsstammdaten der jeweiligen Sozialversicherung kann die Teilnahme an WAHonline festgelegt werden. Initial sind alle Kostenträger der ÖGK, SVSGW, SVSLW, BVAEB und BVAOEB aktiviert.
Honorarnoten an WAHonline übermitteln
Ist WAHonline aktiv und sind beim Patienten alle Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung erfüllt, wird diese nach Zahlungsvermerk der Rechnung automatisch über das Postfach an WAHonline übermittelt. Bei jeder Rechnung werden die Voraussetzungen für die Übermittlung geprüft. Dies wird in der Kontextkarte unter "WAHonline Check" dargestellt:
... die Rechnung beinhaltet alle formalen Kriterien um diese an WAHonline zu senden
... die Rechnung erfüllt die formalen Kriterien nicht bzw. nicht vollständig. Eine Übermittlung an WAHonline ist nicht möglich
Sind alle formalen Kriterien erfüllt, kann festgelegt werden, ob die konkrete Honorarnote an WAHonline übermittelt werden soll. Mit der Checkbox "WAHOnline-einreichen" wird festgelegt, ob nach Zahlungseingang die Rechnung automatisch an WAHonline übermittelt wird. Die Einstellung (Häkchen aktiv bzw. oder inaktiv) wird von der Einstellung der zuletzt für diesen Patienten erstellten Rechnung übernommen und vorgeschlagen.
Zum Versenden einer Honorarnote gibt es folgende Möglichkeiten:
(1) Wird die Honorarnote gleich bei der Rechnungslegung beglichen, wird bei Angabe der Zahlungsart (Bar, Bankomat oder Kreditkarte) die Rechnung nach dem Drucken über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet.
(2) Wird die Honorarnote zu einem späteren Zeitpunkt vom Patienten durch eine Überweisung beglichen, kann diese bei Dokumentation der Zahlung über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet werden.
Die Zahlung erfassen Sie entweder in der Rechnungsliste im 3-Punkt-Menü mit "Zahlungen verwalten" oder in der Kontextkarte des jeweiligen Tabelleneintrags in der Rechnungsliste.
In beiden Fällen öffnet sich ein Fenster, in dem Sie mit die (Teil-)Zahlung dokumentieren können. Ist die Rechnung vollständig ausgeglichen und ist das Häkchen bei "WAHOnline einreichen" aktiviert, wird Rechnung über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet.
Postfach
Die gesendeten Honorarnoten können im Postfach über MENÜ > Postfach > Gesendet eingesehen werden
Hinweis
Bereits übermittelte Honorarnoten können Sie im Postfach im 3-Punkte-Menü > Erneut Senden nochmals übermitteln.
Rechnungsliste und Kontextkarte
Hier sieht man wann die Rechnung eingereicht wurde und kann ggf. die Rechnung noch einmal einreichen.