Im Gesamtvertrag ist geregelt, dass die Abgabe von sogenannten „Sonstigen Mitteln“ auf Rechnung der Krankenversicherung in bestimmten Fällen erfolgen darf, wenn Arzneimittel und Sonstiges Mittel auf einem gemeinsames Rezept verschrieben werden.  Sonstigen Mittel“ umfasst unter anderem Mittel zur Applikation, wie z. B. Inhalationshilfen, Ablaufgeräte für Infusionen oder Nadel. Für die konkrete Handhabung spezielle Medikamente bzw. Applikatoren ob eine Bewilligung notwendig ist oder eine freie Verschreibung möglich ist, empfiehlt es sich mit dem zuständigen Versicherungsträger kontakt aufzunehmen. 

Um Applikator und Medikament explizit auf ein Rezept zusammenzufassen steht die Funktion "Zusammenfassen auf Rezept" bei Verordnungen in der Kontextkarte "Rezept in Arbeit zur Verfügung. Es können bis zu 10 Verordnungen auf ein Rezept zusammengefasst werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Verordnungen

  • der selben Rezeptart sind 
  • dem selben Abrechnungsbereich und
  • die selbe Versicherung betreffen. 

Funktion
Funktion "Zusammenfassen auf ein Rezept" in Kontextkarte

Zusammengefasste Medikament werden in der Kontextkarte "Rezept in Arbeit" mit entsprechendem Icon  dargestellt.

Arzneimittel und Applikator zusammengefasst
Arzneimittel und Applikator zusammengefasst

Bei Abschließen des Rezept werden die Medikament entsprechend der Kennzeichnungen erstellt.  Zusätzlich stehen die neue Funktionen 

  • (nur) ZUSAMMENGEFASSTE ABSCHLIESSEN
  • (nur) ZUSAMMENGEFASSTE ABSCHLIESSEN UND DRUCKEN

im 3-Punkte-Menü zur Verfügung.  Ist die Vidierung von Medikamenten in der Praxis aktiviert und eines der zusammengefassten Medikamente zu vidieren, dann muss zuerst die Vidierung durchgeführt werden, bevor das Rezept mit den zusammengefassten Medikamenten abgeschlossen werden kann.

Funktionen in der Kontextkarte Rezept in Arbeit
Funktionen in der Kontextkarte Rezept in Arbeit

Information

Bei Substitutionsrezepten ist die Funktion nicht möglich.

Beim "Wiederholen" von Verordnungen oder einem gesamten Rezept  erfolgt keine Berücksichtigung von etwaigen vorherigen Kennzeichnungen  betreffend "Zusammenfassen".