Strukturierte Diagnosecodierung
Hintergrund
Bei ambulanten Besuchen im niedergelassenen Bereich besteht gemäß dem mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (BGBl. I Nr. 191/2023) novellierten Gesundheitsdokumentationsgesetz und der Gesundheitsdokumentationsverordnung – GD-VO ab 1. Jänner 2026 eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur Diagnosencodierung und Berichterstattung.
Ab 1.1.2026 wird in CGM MAXX ein die Diagnoseerfassung soweit erweitert, dass Sie bei Codierung unterstützt werden.
Möchten Sie am geplanten Pilotbetrieb (ab Oktober 2025) teilnehmen, melden Sie sich bei uns.