Informationen zum e-Privatrezept
Ab 11. November 2023 ist es möglich auch Privatrezepte elektronisch im e-card-System zu speichern. Der bisherige Privatrezept-Ausdruck ist nun nicht mehr notwendig - der Patient kann nun alle rezeptierten Medikamente mit der e-card in der Apotheke abholen. Bis auf Substitutionsverordnungen, Rezepte für EKVK Patienten oder bei technischen Problemen erfolgt nun kein Ausdruck von Rezepten mehr.
Informationsvideo und weiterführende Informationen
Was ist für Sie zu beachten?
Der Ablauf zur Erstellung eines Privatrezepts bleibt unverändert. Hat der Patient einen positiven Anspruch bei einem Sozialversicherungsträger und Sie sind in der Ordination am e-card System angemeldet (e-card-Dialog), werden die beim Patienten erfassten Privatverordnungen automatisch als e-Privatrezept im e-card-System gespeichert.
Ist die elektronische Speicherung des Privatrezepts im e-card System nicht möglich, erfolgt automatisch ein Privatrezept-Ausdruck wie bisher. Auch wenn der Patient explizit einen Papierausdruck für sein Privatrezept wünscht, kann die Funktion - wie bei Kassenrezepten - im 3-Punkt-Menü gewählt werden.
Wann kann ich Suchtgiftverordnungen als e-Rezept speichern, wie sind Privat-SG-Rezepte handzuhaben?
Bis die elektronische Suchtgiftkennzeichnung in CGM MAXX möglich ist (voraussichtlich Mitte bis Ende November 2023) muss ein privates Suchtgiftrezept gedruckt und mit einer SG-Vignette beklebt werden. Sobald die elektronische SG-Kennzeichnung möglich ist, werden sowohl private als auch Kassenrezepte mit Suchgiften nicht mehr gedruckt und können elektronisch im e-card System gespeichert und eingelöst werden.
Noch Fragen?
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