Einen Patienten löschen

Nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) hat jeder Patient das Recht, dass seine Daten gelöscht werden. Beim Löschen der Daten müssen Sie jedoch beachten, dass es für viele der Patienten gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt, die eingehalten werden müssen. Weiterhin ist das Recht auf Löschen von den berechtigten Interessen des Arztes betroffen. Zur Ihrer Sicherheit sollten Sie die Daten so lange aufbewahren, bis mögliche Ansprüche gegen Sie erloschen sind.

Achtung

Die Aufbewahrungsfristen haben einen direkten Einfluss auf das Löschen der Patientendaten. Solange die Daten der Patienten aufbewahrt werden müssen, können sie in CGM MAXX nicht gelöscht werden.

Datenlöschung

Unter MENÜ > Systempflege > Datenlöschung haben Sie die Möglichkeit, Datenlöschungen einzutragen. Im rechten Bereich befindet sich ein Suchfeld zur Suche nach Namen.

Wenn Sie diese Funktion aufrufen, sehen Sie die Übersicht der Daten, die gelöscht werden können, unterteilt in die Kategorien Patienten und Mitarbeiter. In der Liste der Personen der entsprechenden Kategorie sehen Sie je Eintrag unterschiedlichen Farbkennzeichnungen neben den Personenamen.

Farbe

Bedeutung

Orange

Dieser Datensatz enthält keine löschbaren Daten, weil zu diesem Patienten Abrechnungsdaten vorliegen, die noch nicht gelöscht werden können. Details dazu sehen Sie, wenn Sie die Zeile aufklappen.

Blau

Es gibt eine oder mehrere Datenkategorien, die gelöscht werden können. Diese Daten können Sie auf eigene Verantwortung löschen. Bitte beachten Sie vor dem Löschen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen von Daten. Der Löschvorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Details dazu sehen Sie, wenn Sie die Zeile aufklappen.

Wenn Sie eine Zeile mit dem Patientennamen aufklappen, sehen Sie weitere Informationen und farbige Kennzeichnungen zu den Datenkategorien des Patienten.

Farbe

Bedeutung

Blau

Diese Daten können Sie löschen. Prüfen Sie dennoch, ob Sie einen Grund zum weiteren Aufbewahren der Daten haben.

Orange

Die Aufbewahrungspflicht für diese Daten ist noch nicht abgelaufen. Vor Ablauf der Frist ist das Löschen dieser Daten nicht möglich.

Rot

Diese Daten haben Abhängigkeiten zu anderen Daten und können aus diesem Grund nicht gelöscht werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Patienten löschen möchten, zu dem es schon erfasste medizinische und abrechnungsrelevante Daten gibt. Daten mit diesem Löschstatus können nicht gelöscht werden. Sie müssen zuerst die abhängigen Daten (z. B. die medizinischen Daten) löschen, um den Patienten löschen zu können.

Gibt es neben den Stammdaten auch medizinische Daten und Abrechnungsdaten für diesen Patienten, dann sind die Daten in der folgenden Reihenfolge zu löschen:

  1. Abrechnungsdaten und/oder Termindaten

  2. Medizinische Daten

  3. Stammdaten des Patienten

Damit die richtige Reihenfolge eingehalten werden kann, sehen Sie die Schaltfläche LÖSCHEN nur bei den Daten, die gelöscht werden können.

Löschbegehren eintragen

Das Löschbegehren ist ein gesetzliches Recht der betroffenen Person auf das Löschen seiner Daten, solange andere gesetzliche Pflichten (wie z. B. Aufbewahrungspflichten) nicht verletzt werden. Um das Löschbegehren einer Person zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

Suchen Sie in der entsprechenden Kategorie nach der gewünschten Person. Nutzen Sie dazu das das Suchfeld in der rechten oberen Ecke. Haben Sie die gewünschte Person gefunden, klicken Sie auf die Schaltfläche LÖSCHBEGEHREN ERFASSEN. Es öffnet sich ein Dialog, den Sie bestätigen müssen. Der Status der personenbezogenen Daten wurde geändert. Klicken Sie auf die Schaltfläche SCHLIESSEN.

Die Änderung des Status sehen Sie beim Namen der betroffenen Person, ebenso wie die Schaltfläche "LÖSCHBEGEHREN ZURÜCKZIEHEN". Über diese können Sie das Löschbegehren rückgängig machen. Sie sehen den gleichen Dialog wie zuvor mit der Abfrage nach der Statusänderung der personenbezogenen Daten. Soll das Löschbegehren zurückgezogen werden, bestätigen Sie diesen Dialog.