Verwendungszweck

Auch wenn das Produkt CGM MAXX im Gesundheitswesen eingesetzt wird, handelt es sich bei dem Produkt CGM MAXX nicht um ein Medizinprodukt im Sinne der Medizinprodukte-Regularien (Richtlinie 93/42/EWG, die zuletzt durch die Richtlinie 2007/47/EG geändert wurde sowie der Verordnung (EU) 2017/745 betreffend Medizinprodukte (MDR), Medizinproduktegesetz (MPG)). Sollten bestimmte Module und/oder Komponenten des Produktes CGM MAXX unter die regulatorische Definition eines Medizinproduktes fallen, so sind diese in den entsprechenden Kapiteln dieser Gebrauchsanweisung als solche gemäß ihrer Zweckbestimmung durch den Hersteller gekennzeichnet.

Zweckbestimmung

Das Softwareprodukt CGM MAXX unterstützt die Praxismitarbeiter bei der Terminplanung/Terminverwaltung, medizinischer und abrechnungsrelevanter Dokumentation, bei der Verordnung und Ausstellung von Formularen, bei der Abrechnung von Selbstzahlern und bei vielen weiteren Aufgaben.

CGM MAXX ist nicht dazu bestimmt, automatisiert und ohne die erforderliche Fach- und Sachkenntnis medizinische Entscheidungen zu treffen, Diagnosen zu stellen oder Maßnahmen für und während Behandlungen von Patienten zu ergreifen!

CGM MAXX bezieht ggf. externe Systeme mit ein, um Berechnungen, Umrechnungen oder ähnliche Aufgaben zu dokumentieren. Sämtliche Aufgaben, die über die reine Dokumentation hinaus gehen, werden von diesen externen Systemen übernommen.

Anwenderkreis

Das Softwareprodukt CGM MAXX ist primär für Ärzte, medizinische Fachangestellte und andere im Gesundheitswesen tätige Personen mit der erforderlichen Fach- und Sachkenntnis bestimmt. Das Softwareprodukt CGM MAXX ist ausgelegt für die Benutzung durch die Mitarbeiter von Arztpraxen. Bitte prüfen Sie jedoch vor einem Kauf, ob der Funktionsumfang und die Funktionsausgestaltung den speziellen Anforderungen Ihrer Arbeitsumgebung hinreichend entsprechen.

Um CGM MAXX einwandfrei bedienen zu können, empfehlen wir Ihnen die Teilnahme an einer Schulung.