In der INNOMED Version 69.2.9 wurden zwei klar abgrenzbare Probleme festgestellt, die wir korrigieren. Diese Information soll Ihnen einen frühzeitigen Überblick geben.


1. Falsche Mehrwertsteuer-Zuordnung bei Honorarnoten mit 0% MwSt

Betroffen sind ausschließlich Honorarnoten, die Beträge mit 0% Mehrwertsteuer enthalten (z. B. bestimmte Medikamente oder Leistungen).

Bei diesen Honorarnoten ist die Verteilung der Mehrwertsteuer fehlerhaft gespeichert:

  • Die Bruttobeträge der Honorarnoten sind korrekt.
  • Die Aufteilung auf die einzelnen Mehrwertsteuersätze (insbesondere der Anteil mit 0% MwSt) wird falsch hinterlegt und ist damit in Auswertungen bzw. für die Buchhaltung nicht korrekt.

Das betrifft somit die steuerliche Darstellung der Umsätze, nicht die gegenüber den Patientinnen und Patienten verrechneten Gesamtbeträge.


2. Rezeptgebühr zusätzlich als Handverkauf verbucht

In bestimmten Fällen wird die Rezeptgebühr zusätzlich als Handverkauf erfasst.
Dadurch wird derselbe Betrag doppelt in der Registrierkasse berücksichtigt.


Geplante Korrekturen

1. Programmupdate zur Korrektur des Fehlverhaltens
Es wird ehestmöglich eine neue Programmversion bereitgestellt, die

  • die fehlerhafte Berechnung und Speicherung der Mehrwertsteuer korrigiert – für alle Honorarnoten mit 0% MwSt-Anteilen – sowie
  • die doppelte Verbuchung der Rezeptgebühr als Handverkauf korrigiert.

Ab dieser Version (INNOMED 69.2.12) werden neu erstellte Honorarnoten wieder korrekt und konsistent verarbeitet.

2. Programmupdate zur Korrektur bestehender Datensätze
Es wird ehestmöglich eine neue Programmversion bereitgestellt, die fehlerhafte Datensätze korrigiert.

Honorarnotendatensätze, Summenlisten und Registrierkasseneinträge werden im Zuge des Updates automatisch korrigiert. Es ist kein manuelles Eingreifen notwendig.

3. Berichtigungsnote für Einzelfälle
Sollte sich herausstellen, dass im Einzelfall Berichtigungsnoten notwendig sind, stellen wir im letzten Schritt eine Auswertung zur Verfügung, mit der alle betroffenen Honorarnoten mit 0% MwSt-Anteilen ermittelt werden können.

  • Die Auswertung erstellt eine Datei mit den relevanten Informationen (u. a. Original- und korrigierten MwSt-Werten)
  • Sie wird Ihnen nur dann angezeigt werden, wenn eine Berichtigungsnote erforderlich ist.
  • Ihre Steuerberatung benötigt diese Berichtigungsnote, um die notwendigen Korrekturen in der Buchhaltung vorzunehmen.

Diese Nachricht dient als Vorabinformation. Sobald die neuen Versionen verfügbar sind, bitten wir Sie, diese ehestmöglich einzuspielen. Sie erhalten eine eigene Mitteilung, sofern Ihrerseits weiterer Handlungsbedarf besteht.