Bescheinigung RKSV

An die gesetzlichen Vertreter der INNOMED NEXT, Gesellschaft für medizinische Software­anwendungen GmbH.

Die INNOMED NEXT, Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH. hat uns beauftragt, eine Prüfung des Softwareprodukts

CHOICE (Version 2.50.0941) Modul REGISTRIERKASSE

vorzunehmen.

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für das Softwareprodukt und die Planung, Durchführung und Überwachung der Softwareentwicklung verantwortlich. Diese Ver­ant­wortung wird durch unsere Prüfung nicht berührt. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über das Softwareprodukt abzugeben.

Unsere Prüfung war dabei darauf beschränkt die von der RKSV vorgegebenen Registrier­kassen­­funktionalitäten sowie die technischen Vorrausetzungen für die Manipulations­sicher­heit zu untersuchen.

Zusammenfassend kann folgendes festgehalten werden:

  • Erfüllung der Registrierkassenfunktionalitäten: Die Registrierkasse wurde eingehend befundet, insbesondere wurden die wesentlichen Geschäftsfälle untersucht. Die von der RKSV geforderten Kriterien, insbesondere Kassenidentifikationsnummer, Datenerfassungsprotokoll und verschlüsselter Umsatzzähler sind vorhanden.

  • Vorliegen der technischen Voraussetzungen (§ 21 (2)): Eine entsprechende Dokumentation liegt vor, sämtliche relevanten Belege wurden signiert, wobei die Signaturen entsprechend positiv geprüft werden konnten. Deswegen und damit a.sign RK CHIP Zertifikate eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters verwendet werden und für die Signatur eine Standard-Programmbibliothek zum Einsatz kommt, kann von deren Korrektheit ausgegangen werden.

Auf Grund dieser Punkte kann bestätigt werden, dass das untersuchte System Choice mit den vorhandenen Lizenzen „KASSABUCH“ und „REGISTRIERKASSE“ grundsätzlich den Anforderungen der RKSV entspricht und auch dass die technischen Sicherheitsmaßnahmen erfüllt werden. Eine Überprüfung, ob auch tatsächlich keinerlei versteckte Manipulationsmöglichkeiten vorhanden sind, fand nicht statt. Ebenso auch keine Überprüfung auf vollständige Fehlerfreiheit. Allerdings würde jede Manipulation sofort auffallen, da keine gültige Signierung am Bon vorhanden wäre. Untersucht wurde dabei die Version 2.50.0941, da aber grundsätzlich gezeigt wurde, dass die Vorschriften entsprechend umgesetzt sind und die verwendeten Algorithmen zur kryptographischen Signierung Stand der Technik sind, kann – sofern keine grundlegenden Änderungen durchgeführt werden – davon ausgegangen werden, dass diese Aussagen auch für zukünftige Versionen gelten. Jederzeit kann durch die vom BMF angebotene Belegkontrolle auch zumindest eine grundsätzliche Überprüfung als vertrauensbildende Maßnahme durchgeführt werden.

Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit der INNOMED NEXT Gesellschaft für medizinische Softwareanwendungen GmbH geschlossenen Auftrags, dem, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die allgemeinen Bedingungen des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Bundeswirtschaftskammer, zugrunde liegen. Eine Haftung gegenüber nicht ausdrücklich einbezogenen Dritten besteht nicht, wobei Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgenommen sind. Maßgeblich für unsere Haftung ist allein der gesamte Prüfungsbericht, den die Gesellschaft erhalten hat. Diese Beschei­nigung stellt lediglich einen Ausschnitt dieses Berichts dar.

Haag, Oktober 2016

Dr. Markus Knasmüller

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger