Verordnungen bzw. Abgaben, die an ELGA übergeben werden, erhalten eine sogenannte eMED-ID (ein 12stelliger Nummern- und Zahlencode), die auch am Ausdruck des Rezeptes angedruckt wird. Diese e-MED-ID identifiziert das Rezept eindeutig und ist relevant für einen benutzerfreundlichen Ablauf in der Apotheke. Dort kann über das Scannen des Datamatrix-Code der e-MED-ID direkt auf die verordneten Medikamente zugegriffen werden. Das eigentliche Speichern der Verordnung passiert im Hintergrund und wird von der C-Box durchgeführt. Prinzipiell sind nur Medikamente für ELGA relevant, die auch in der Liste der Arzneimittelspezialitäten (siehe ASP-Liste) angeführt und als gültig vermerkt sind. Ohne Verordnungsbezug können nur OTC-Präparate in ELGA gespeichert werden, die wechselwirkungsrelevant sind.

Voraussetzung für das Speichern eines Arzneimittels in ELGA sind:

  • Patient hat kein situatives Opt Out ausgesprochen (Widerspruch)
  • Patient hat keinen Widerspruch für dieses Medikament geäußert und
  • Medikament ist in der ASP-Liste
  • positive Zugriffsberechtigung auf ELGA

ABS-Bewilligte Medikamente werden erst zum Zeitpunkt der Bewilligung gedruckt und hochgeladen und bekommen eine eigene eMED-ID. In punkto ELGA gibt es keinen Unterschied zwischen Kassenrezept und Privatrezept/Privatabgabe. Medikamenten-Muster werden als Abgaben ohne Verordnung behandelt. Ein Wiederverordnen (aus unserer Selektionsliste) von aus ELGA importierten Fremdverordnungen / -abgaben ist möglich (ausgenommen Fremd-Magistrale). Importierte Medikamente aus ELGA werden bei einem Interaktions-Check natürlich auch berücksichtig.

Änderungsmöglichkeiten von hochgeladenen Medikamenten:

  • Ändern
    • Signaturänderungen werden nur bei entsprechend aktivierter Check-Box an ELGA übergeben

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    • Änderungen bei heruntergeladenen Medikamenten von Dauer auf Nicht Dauer und vice versa werden nicht an ELGA übergeben
    • Änderungen bei selbstverordneten Medikamenten von Dauer auf Nicht Dauer und vice versa werden an ELGA übergeben
    • Soll die Menge oder das Medikament an sich geändert werden, muss die Verordnung storniert und eine neue angelegt werden
  • Löschen

    • Von selbstverordneten Medikamenten: Diese werden sowohl lokal, als auch im ELGA-System entfernt. Im ELGA wird die Verordnung „abgesetzt“ markiert. Werden alle Verordnungen eines Rezepts als „abgesetzt“ markiert, dann gilt das Rezept als gelöscht.
    • Ein Löschen von Abgaben ist innerhalb 2 h ab Speichern der Abgabe möglich (für Falscheingaben). Liegt der Zeitpunkt des Hochlandes der Daten weiter in Vergangenheit werden die Abgaben abgesetzt.
    • Von heruntergeladenen Fremdverordnungen: diese werden nur lokal gelöscht. Kein Effekt im ELGA-System.