Ist die Honorarnote noch nicht ausgeglichen, suchen Sie diese unter 0-4-3-2, öffnen Sie mit Doppelklick und klicken unten auf "Stornieren". Nach dem Druck eines Stornoprotokolls (für die "verlorene" Rechnungsnummer) ist die Rechnung storniert, die vorher als abgerechnet gekennzeichneten Leistungen sind wieder offen und können erneut (mit neuer Rechnungsnummer) abgerechnet werden.
Ist die Honorarnote bereits ausgeglichen (bezahlt), können Sie diese ebenfalls stornieren; dabei wird für den gezahlten Betrag eine Gutschrift erstellt. Soll die Rechnung ohne Erstellung einer Gutschrift storniert werden, muss vor der Stornierung der Honorarnote zuerst die Zahlung (das Ausgleichen) rückgängig gemacht werden. Das geschieht in der Kartei des Patienten im Kassabuch. Öffnen Sie das Kassabuch mit dem Kurzwort "KB" oder "OP". Klicken Sie oben auf "ausgeglichene Beträge", öffnen die bezahlte Honorarnote mit Doppelklick, klicken auf "Teilzahlungen", machen einen rechten Mausklick auf die Zahlung und wählen "alle Teilzahlungen stornieren". Die Honorarnote ist jetzt wieder offen und kann wie oben beschrieben storniert werden.
Genauere Informationen zum Umgang mit Honorarnoten finden Sie im Kapitel Privatabrechnung.