Am 11.11.2023 wird die e-Privatrezept Funktionalität im e-card System aktiviert.
Informationsvideo
Weiterführende Informationen:
- Fragen und Antworten - Ärztinnen und Ärzte (chipkarte.at)
- Fragen und Antworten - Versicherte (chipkarte.at)
- Fragen und Antworten - Apotheken (chipkarte.at)
Um das e-Privatrezept in Ihrer Arztsoftware nutzen zu können, benötigen Sie eine Lizenz, welche wir in der KW 46 (13.–17.11.) allen Kundinnen und Kunden mit bestehender e-Rezept Anbindung zum Testen bis zum 13.12.2023 kostenlos freischalten.
Voraussetzung für die Erstellung von e-Privatrezepten
- Lizenz: e-Rezept
- Lizenz: e-Privatrezept (kostenlose Testlizenz bis zum 13.12.2023)
Erstellen eines e-Privatrezepts
Der Ablauf zur Erstellung eines Privatrezepts bleibt unverändert.
Sind die erforderlichen Kriterien zum Erstellen eines elektronischen Rezepts erfüllt (z. B. aktiver e-card Dialog, positive Anspruchsberechtigungsprüfung des Versicherten), erfolgt die Speicherung eines e-Privatrezepts in das e-card-System automatisch.
Ist die Speicherung eines Privatrezepts in das e-card System nicht möglich, erfolgt automatisch ein Rezept-Ausdruck wie bisher.
FAQs
In der Rezeptschreibung kann je Verordnung gesteuert werden, ob e-Rezepte ausgedruckt werden sollen oder nicht.
Ist ein Ausdruck von e-Rezepten gewünscht, kann die Checkbox 'e-Rezepte ausdrucken' aktiviert werden.

In der Parameterwartung kann mit dem Parameter „EREZAUSDRUCKEN“ voreingestellt werden, ob ein Ausdruck von elektronischen Rezepten erfolgen soll.

Ist der Wert auf „1“ gestellt, werden e-Rezepte standardmäßig ausgedruckt.
Die Verordnung von Suchtgiften auf e-Privatrezepten ist analog zu elektronischen Kassenrezepten.
Sofern eine Speicherung in das e-card System möglich ist, kann eine elektronische Suchtgiftkennzeichnung vorgenommen werden.

Nein, die Verordnung und Abgabe eines e-Privatrezepts im e-card System erfolgt automatisch beim Ausgleich der Rezeptgebühren (beim Kassieren).