Rezeptgebührenerhöhung 2026
Der Selbstbehalt wird jährlich angepasst und muss auch in Ihrem Arztinformationssystem aktuell gehalten werden.
Rezeptgebühren
Die Rezeptgebühr bleibt mit 01.01.2026 unverändert bei € 7,55.
Die Rezeptgebühr kann in der Parameterwartung (meist in der Toolbar, sonst den Menüpunkt "7 - Benutzerdienste" > "2 - Programmparameter" auswählen) kontrolliert und ggf. angepasst werden. In der Gruppe „Medikamente“ finden Sie an erster Stelle den Parameter „REZGEB“, dessen Wert Sie mit Doppelklick ändern können.
Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen
Auch der Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen erhöht sich zum 01.01.2026 auf € 46,20.
Ändern Sie dies auch vor der ersten Verordnung im neuen Jahr mit dem Menüpunkt "2 - Stammdaten" > "1 - Abrechnung" > "7 - Hausapotheke" > "1 – Kostenanteile Heilbehelfe".
Wählen Sie dann die Versicherungsgruppe (gilt für ÖGK, BVAEB-EB, BVAEB-OEB, SVS-GW, SVS-LW und KFA Wien) und ändern den Selbstkostenanteil bei H2 und H4 auf den oben angegebenen Wert.
Werte für 2026
Die Rezeptgebühr bleibt unverändert.
Der Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen steigt auf 46,20 €
Damit ergeben sich folgende ab 01.01.2026 gültigen Werte:
Rezeptgebühr | € 7,55 |
Selbstkostenanteil bei Heilbehelfen | € 46,20 |
(Angaben ohne Gewähr)
Jahresbeleg Registrierkasse
Registrierkassen müssen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen.
Diese dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten.
Jahresbelege dienen als zusätzliche Sicherheit für die Gewährung der vollständigen Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse.
Aus diesem Grund werden Jahresbelege ebenfalls signiert und in die Belegkette eingeflochten.
Darüber hinaus müssen Jahresbelege wie Startbelege geprüft werden.
Der verpflichtende Ausdruck des Jahresbelegs kann in CGM MEDXPERT entweder automatisch oder manuell durchgeführt werden:
- automatisch mit der ersten Registrierkassenbuchung im neuen Jahr
- manuell in der Registrierkassenverwaltung im Hauptmenü unter 4-7-4-1
HINWEIS: Der Jahresbeleg ist dem Steuerberater zur Dokumentation und Prüfung zu übermitteln.
Die Erstellung des Jahresbeleges kann auch nach dem 1. Jänner 2026 erfolgen.



