Mit 1. Juli 2026 tritt die gesetzliche Verpflichtung zur strukturierten Diagnosen- und Leistungsdokumentation bzw. deren Übermittlung in Kraft. Bitte prüfen Sie, welche der folgenden Einstellungen für Ihre Ordination zutrifft, und aktivieren Sie diese rechtzeitig.
CGM PCPO trifft diese Einstellungen nicht automatisch für Sie
Die Entscheidung, ab wann und in welchem Umfang Diagnosen und Leistungen übermittelt werden, liegt bei Ihnen als Ordinationsinhaber:in. Wir als Hersteller nehmen diese Einstellungen bewusst nicht pauschal vor – Ihre Ordination, Ihre Entscheidung.
Hinweis
Beide Einstellungen können zutreffen, wenn Sie sowohl Kassen- als auch Wahlarztleistungen erbringen.
Für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Aktivieren Sie unter „Info“ → „WK e-Wahlpartner Service (WKS)“ → "Datei" → "Einstellungen" die Option "Alles".
Damit werden Kontaktgrund (Hauptdiagnose) und Leistungen automatisch an das e-Wahlpartner-Service übermittelt.
Für Kassenärztinnen und Kassenärzte
Aktivieren Sie die Checkbox "Diagnosen codiert ausgeben" beim Erstellen eines Abrechnungsdatenträgers.
Damit werden die codierten Diagnosen in Ihre elektronische Kassenabrechnung eingebettet. Die Verpflichtung greift ab der ersten Abrechnung, die nach dem 1. Juli 2026 erstellt wird. Speichern Sie die Einstellungen, um die Option für Folgeabrechnungen beizubehalten.
Weitere Informationen
Sollten Sie ein Modul noch nicht bestellt oder anderweitige Fragen haben, finden Sie alle Informationen auf unseren Informationsseiten:

