Programmupdate Version Herbst 2024 (2.242.1000)

Programmupdate Version Herbst 2024 (2.242.1000)

Support-Ende für Microsoft-Systeme

Microsoft SQL Server 2014

Der Support für das Datenbanksystem Microsoft SQL Server 2014 wurde eingestellt. Die Kompatibilität von CGM PCPO kann auf diesen Systemen nicht länger gewährleistet werden.

Anwender, die ein nicht mehr unterstütztes System einsetzen, erhalten beim CGM PCPO Programmstart eine Hinweismeldung.

Unterstützung hinsichtlich Update auf ein aktuelles Datenbanksystem erhalten Sie durch Ihr CGM Vertriebsteam unter arztsysteme.at@cgm.com.

Leistungsabrechnung - Fehlerprotokoll

Ein neues, verbessertes Fehlerprotokoll für die Leistungsabrechnung wurde eingeführt.

Das bisher gewohnte Fehlerprotokoll bleibt bis auf Weiteres parallel zum neuen verbesserten Fehlerprotokoll bestehen und wird weiterhin standardmäßig im Zuge der Arbrechnung verwendet.

Nähere Details zum neuen Fehlerprotokoll und wie es aktiviert werden kann, finden Sie in der "QUICKINFO Leistungsabrechnung - Fehlerprotokoll".

e-Impfpass - Impfprogramm

Beim Eintragen von neuen Impfungen kann im Anlassfall ein Impfprogramm vermerkt werden.

e-Rezept

Status "ABS bewilligt" als Kommentar zum e-Rezept speichern

Manche Rezepte müssen vom Abgeber auf das Vorhandensein einer chefärztlichen Bewilligung geprüft werden, dazu gehören unter anderem:

  • Importe

  • bestimmte Magistrale Stoffe

  • sonstige Mittel gemäß GV - Anlage II

  • Nicht-Arzneimittel

In diesen Fällen, in denen früher ein Stempel auf der Rückseite des Rezepts als zusätzlicher Hinweis auf eine eingeholte Bewilligung angebracht wurde, ist jetzt vom Verordner im e-Rezept Kommentarfeld schriftlich zu vermerken, dass eine Bewilligung eingeholt wurde.
Analog zur früheren Stempel-Sichtprüfung ist hier auch weiterhin die Apotheke verpflichtet zu prüfen, ob der Vermerk über die eingeholte Bewilligung vorhanden ist.

Damit dieser Prozess bei über ABS-bewilligten Medikamenten nicht manuell durchgeführt werden muss, wird vom System jetzt automatisch in das e-Rezept Kommentarfeld "ABS bewilligt" eingetragen.

Sollte das automatische Eintragen dieses Kommentars nicht gewünscht sein, so kann dies in der CGM PCPO Patientenkartei in der Rezeptierung unter "Extras" → "Rezept Einstellungen" über die Checkbox "ABS-Bewilligt" in e-Rezept anmerken" deaktiviert werden.

Hinweis bei nachträglicher Änderung von bereits in e-Rezept gespeicherten Arzneimittel

Wird versucht, ein Arzneimittel zu bearbeiten, welches sich auf einem Rezept befindet, das bereits in e-Rezept gespeichert wurde, so wird jetzt ein Hinweis angezeigt.

Dieser Hinweis informiert darüber, dass das e-Rezept-System keine nachträglichen Änderungen an Verordnungen zulässt und etwaige Anpassungen nur im lokalen System zu Dokumentationszwecken gespeichert werden.

Der Vorgang der Bearbeitung kann daraufhin abgebrochen oder fortgesetzt werden.

Die nachträgliche Bearbeitung einer e-Rezept-Verordnung ist und war nie möglich.
Das System informiert jetzt lediglich über diesen Umstand.

Sollen Änderungen an der e-Rezept-Verordnung vorgenommen werden, muss das e-Rezept storniert und neu ausgestellt werden!

Anzeige Bundesland bei Versicherungsträger

An Programmstellen, an denen ein Versicherungsträger eines Patienten angezeigt wird (z. B. Patientenauswahl, Patientenstammdaten, Abrechnung etc.) , ist jetzt auch das Bundesland ersichtlich.

Mehrmandanten-Systeme - Befundimport - Anzeige des Standardarztes eines Patienten

Bei Mehrmandaten-Systemen wird jetzt beim Befundimport der Standardarzt eines Patienten in den Patientenstammdaten angezeigt.

Hausapotheke

e-Rezept

Fremdabgabe von e-Privatrezepten

In der Hausapotheke können jetzt Fremdabgaben für privat verordnete e-Rezepte durchgeführt werden.

Liste von fehlerhaften Abgaben im Tagesprotokoll

Im Zuge des Kassierens von Rezeptgebühren (Gebührenfenster), wird durch unser System seit Einführung von e-Rezept vollautomatisch eine e-Rezept-Verordnung=Erstellung des Rezepts sowie die e-Rezept-Abgabe=Einlösung des Rezepts, im e-Rezept System durchgeführt.

Diese Funktionsaufrufe im e-Rezept System finden asynchron statt, damit beim Kassieren nicht auf etwaige Reaktionszeiten des e-Rezept Systems gewartet werden muss.
Auf etwaige Fehler innerhalb dieses Vorgangs kann deshalb weder reagiert noch können diese zur Anzeige gebracht werden.

Sollte das Erstellen einer Verordnung erfolgt sein, eine Abgabe aber aufgrund von technischen Gebrechen fehlschlagen, sowie ein automatisches Storno der Verordnung nicht möglich sein, so existiert im e-Rezept System eine offene e-Rezept-Verordnung=ein offenes Rezept.
→ Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen aufgrund von technischen Problemen passieren.

Das System erzeugt in solchen Ausnahmefällen im Tagesprotokoll eine Liste mit den fehlerhaften e-Rezept Abgaben.

Die Liste kann, nachdem sie geschlossen wurde, erneut über die Menüleiste "Datei" → "Nicht abgegebene Verordnungen in e-Rezept" im Tagesprotokoll aufgerufen werden.

Auf diese Weise entstandene offene Verordnungen müssen im e-Rezept System manuell als abgegeben gekennzeichnet werden!

Eine manuelle Abgabe einer offenen e-Rezept-Verordnung kann im e-Card-Browser ("CGM PCPO Hauptmenü" → "Datei" → "eCard Browser") wie folgt vorgenommen werden:

Wählen Sie "Am e-card Produktivsystem anme(l)den (verschlüsselt) für mögliche ELGA-Nutzung"

Stecken Sie die Admin-Karte in einen Kartenleser, wählen Sie diesen Kartenleser aus, geben Sie die PIN der Karte ein und klicken Sie auf "(W)eiter".

Befüllen Sie die ELGA-Zusatzinformationen und klicken Sie auf "(W)eiter"

Wählen Sie "Elektronisches (R)ezept (REZ) starten"

Klicken Sie auf "e-Rezept e(i)nlösen"

Geben Sie die Rezept-ID der Verordnung ein, die Sie als abgegeben kennzeichnen möchten, aktivieren Sie die Checkbox "Nacherfassung Offline-Abgabe" und klicken Sie auf "(W)eiter".

Sie sehen alle Details zur Verordnung.

Geben Sie die Abgabeverordnungsdaten (Abgabestatus, Packungsanzahl, Datum der Abgabe, Expedierender) zu den am e-Rezept angeführten Arzneimitteln an.

Geben Sie die Anzahl der eingehobenen Rezeptgebühren an, geben Sie als Hinweis für die Abrechnung "P - Papierrezept" an, geben Sie den Grund für die Nacherfassung in das Feld "Zusatzinformationen" ein und klicken Sie auf "(S)peichern".

Das e-Rezept System bestätigt die erfolgreiche Nacherfassung einer Abgabe mit einer Hinweismeldung.

Papierrezepte im Zuge der Abrechnung ausdrucken

Rezepte, die nicht in e-Rezept gespeichert bzw. abgegeben wurden (Papierrezepte), können jetzt im Zuge der Abrechnung gedruckt werden, damit diese, falls vom jeweiligen Versicherungsträger gewünscht, in Papierform an die Abrechnungsstelle geschickt werden können.

Ob diese Rezepte gedruckt werden sollen, kann im Zuge des Rezeptbelegdrucks *CGM PCPO Hausapothekenprogrammen → "Rezeptbelege → "Belege der aktuellen Abrechnungsperiode") über die Checkbox "Nicht in e-Rezept gespeicherte Belege drucken (Papierbelege)" gesteuert werden.