Die Datenlöschung eines Patient in CGM MAXX erfolgt über MENÜ > Systempflege > Datenlöschung.

Nach der DSGVO (Datenschutz-Grundverodnung) hat jeder Patient das Recht, dass seine Daten gelöscht werden. Beim Löschen der Daten müssen Sie jedoch beachten, dass es für viele der Patienten gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt, die eingehalten werden müssen. Weiterhin ist das Recht auf Löschen von den berechtigten Interessen des Arztes betroffen. Zur Ihrer Sicherheit sollten Sie die Daten so lange aufbewahren, bis mögliche Ansprüche gegen Sie erloschen sind. Die Aufbewahrungsfristen haben einen direkten Einfluss auf das Löschen der Patientendaten. Solange die Daten der Patienten aufbewahrt werden müssen, können sie im Programm nicht gelöscht werden. Unter Menü > Systempflege > Datenlöschung haben Sie die Möglichkeit, Ihr System zu bereinigen und Daten zu löschen. Weiterhin haben Sie hier die Möglichkeit, das Löschbegehren personenbezogener Daten einzutragen.

Wenn Sie diese Funktion aufrufen, sehen Sie die Übersicht der Daten, die gelöscht werden können, unterteilt in unterschiedliche Kategorien:

  • Patienten: Hier handelt es sich um die Daten der Patienten. Neben den Stammdaten des Patienten gibt es medizinische Daten, Termine und Abrechnungsdaten, die nur in einer bestimmten Reihenfolge gelöscht werden dürfen. Abrechnungsdaten des Patienten und damit auch der Patient selbst dürfen aufgrund von GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) 10 Jahre lang nicht gelöscht werden.
  • Mitarbeiter: Hier handelt es sich um die Mitarbeiter der Praxis, die in CGM MAXX definiert wurden. Diese Daten werden nicht direkt gelöscht, sondern anonymisiert und als ungültig erklärt. Wurden durch diesen Benutzer Daten erfasst, kann dies zu nicht konsistenten Daten führen.

Wenn Sie einen Personentyp anklicken, sehen Sie eine entsprechende Übersicht mit unterschiedlichen Farbkennzeichnungen neben den Personen.

Übersicht eines Personentyps mit dem Status zum Löschen und zum Löschbegehren.
Übersicht eines Personentyps mit dem Status zum Löschen und zum Löschbegehren.

Die Farben haben folgende Bedeutung:

  • Orange: Dieser Datensatz enthält keine löschbaren Daten, weil zu diesem Patienten Abrechnungsdaten vorliegen, die aufgrund noch nicht gelöscht werden können. Details dazu sehen Sie, wenn Sie die Zeile aufklappen
  • Blau: Es gibt eine oder mehrere Datenkategorien, die gelöscht werden können. Diese Daten können Sie auf eigene Verantwortung löschen. Bitte beachten Sie vor dem Löschen die gesetzlichen Auf-bewahrungsfristen von Daten. Der Löschvorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Details dazu sehen Sie, wenn Sie die Zeile aufklappen.

Wenn Sie eine Zeile mit dem Patientennamen aufklappen, sehen Sie weitere Informationen und farbige Kennzeichnungen zu den Datenkategorien des Patienten.

Übersicht der Datenkategorien mit dem Löschstatus bei einem Patienten.
Übersicht der Datenkategorien mit dem Löschstatus bei einem Patienten.

Die Farben haben folgende Bedeutung:

  • Blau: Diese Daten können Sie löschen. Prüfen Sie dennoch, ob Sie nicht doch einen Grund zum weiteren Aufbewahren der Daten haben.
  • Orange: Die Aufbewahrungspflicht für diese Daten ist noch nicht abgelaufen. Abrechnungsdaten müssen aufbewahrt werden. Vor Ablauf dieser Frist ist das Löschen dieser Daten nicht möglich.
  • Rot: Diese Daten haben Abhängigkeiten zu anderen Daten und können aus diesem Grund nicht gelöschtwerden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Patienten löschen möchten, zu dem es schonerfasste medizinische und abrechnungsrelevante Daten gibt. Daten mit diesem Löschstatus könnennicht gelöscht werden. Sie müssen zuerst die abhängigen Daten (z.B. die medizinischen Daten)löschen, um den Patienten löschen zu können

Alle Vorgänge, die in Rahmen der Datenlöschung durchgeführt werden (das Löschen der Daten selbst, das Erfas-sen und Zurückziehen der Löschbegehren) werden systemseitig protokolliert.

Achtung

Werden Daten gelöscht, kann dieser Vorgang nicht mehr rückgängig gemacht werden!


Löschbegehren eintragen

Das Löschbegehren ist ein gesetzliches Recht der betroffenen Person auf das Löschen seiner Daten, solange andere gesetzliche Pflichten (wie z.B. Aufbewahrungspflichten) nicht berührt bzw. verletzt werden. Jede Person, die in CGM MAXX aufgeführt wird, hat das Recht, dass ihre Daten gelöscht werden.

Um das Löschbegehren einer Person zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

  • Öffnen Sie den Menüpunkt "Datenlöschung".
  • Suchen Sie in der entsprechenden Kategorie nach der gewünschten Person (alternativ dazu können Sie dasSuchfeld in der rechten oberen Ecke benutzen).
  • Haben Sie die gewünschte Person gefunden, klicken Sie auf die Schaltfläche "LÖSCHBEGEHRENERFASSEN". Es öffnet sich ein Dialog.
    bfragedialog für die Änderung des Status des Löschbegehrens
    bfragedialog für die Änderung des Status des Löschbegehrens

  • Wenn Sie den Status der personenbezogenen Daten ändern möchte, klicken Sie auf die Schaltfläche "JA"
  • Der Status der personenbezogenen Daten wurde geändert. Klicken Sie auf die Schaltfläche "SCHLIEßEN"
    Bestätigung über das Erfassen des Löschbegehrens
    Bestätigung über das Erfassen des Löschbegehrens

Die Änderung des Status sehen Sie beim Namen der betroffenen Person und die Schaltfläche "LÖSCHBEGEHRENZURÜCKZIEHEN". Über diese können Sie das Löschbegehren rückgängig machen. Sie sehen den gleichen Dialog wie zuvor mit der Abfrage nach der Statusänderung der personenbezogenen Daten. Soll das Löschbegehren zurückgezogen werden, bestätigen Sie diesen Dialog. Alle Änderungen am Status der personenbezogenen Daten (Löschbegehren erfassen und zurückziehen)werden revisionssicher protokolliert.

Wenn ein Patient in CGM MAXX gelöscht wird, wird der gewählte Patient auch in CLICKDOC gelöscht.

Achtung

Etwaige zukünftige Termin in CLICKDOC werden beim Löschen des Patienten ebenfalls UNWIDERRUFLICH gelöscht!