Seit 1.1.2026 muss bei jedem Wahlarzt-Patienten-Kontakt e-Wahlpartner verwendet werden. Ein Kontakt, der mit e-Wahlpartner mit e-card erstellt wurde, ermöglicht den Zugriff auf ELGA. Wird eine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung erbracht, so sind über e-Wahlpartner Informationen zu dem Anlassfall des Besuchs (= Diagnose) und den erbrachten Leistungen zu erfassen. Diese werden an den Dachverband der Sozialversicherungsträger zur Aufbereitung übermittelt, wo sie pseudonymisiert und dann an das Bundesministerium weitergeleitet werden.
Die Verpflichtung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Ordination, mit wenigen Ausnahmen — etwa wenn sie weniger als 300 verschiedene Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr behandeln und nicht in Gruppenpraxen, Gemeinschaftspraxen etc. tätig sind. Anhand der aktuellen Information (Stand Anfang 2026) sind auch Kassenordinationen, die nicht mit allen großen Kassen aufrechte Vertragsverhältnisse haben, verpflichtet das e-Wahlpartner Service nutzen müssen, sofern sie PatientInnen behandeln, die bei einer Kasse versichert sind, zu welcher kein Vertragsverhältnis besteht.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) ist Teil der e-card- bzw. e-card/ELGA-Infrastruktur. Mit e-Wahlpartner-Service werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.
Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) können alle Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzeskonform ab 01.01.2026 über die e-card Infrastruktur
- die Identität der Patientinnen und Patienten und die rechtmäßige Verwendung (=Gültigkeit) der e-card (gemäß § 31a Abs. 7a ASVG) prüfen,
- einen Wahlpartner-Kontakt erfassen sowie
- die Leistungs- und Diagnosedokumentation (gemäß § 6a Abs. 4 iVm § 6 Abs. 3 Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen) für sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen übermitteln:
- Für Kassenpatienten, die über die Schnittstelle „Datenaustausch mit Vertragspartnern“ (DVP) abgerechnet werden, sind die Daten über die DVP zu melden.
- Für Kassenpatienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sowie alle anderen Patienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sind die Daten über e-Wahlpartner senden (z.B. SVS Geldleistungsberechtigte, Wahlarzt, nicht versicherte Personen, KFA Tirol, …).
Von dieser Grundregel gibt es eine Ausnahme: Haben Sie als Leistungserbringer Verträge mit allen KVTrägern (ÖGK, SVS, BVAEB), dann entfällt die Meldung über e-Wahlpartner.
Information
Der Begriff „sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen“ ist als Gegenbegriff zu „Privatleistungen“ zu verstehen. „Privatleistungen“ werden von keinem Krankenversicherungsträger übernommen, wobei grundsätzlich die Prüfung und Entscheidung durch den Arzt erfolgt.
- Leistungen, die von einem Arzt zur Abrechnung übermittelt werden, „sozialversicherungsrechtlich sind demnach als erstattungsfähige Leistungen“ im Sinne dieses Gesetzes zu behandeln.
- Als nicht erstattungsfähige Leistungen gelten demnach z.B. Führerscheinuntersuchungen sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit Gutachten betreffend Pflegestufe bzw. Invaliditätspension.
Bitte beachten
Die Voraussetzung für die Übermittlung ist das Vorhandensein eines e-Wahlpartner-Kontaktes.
Achten Sie bitte darauf, dass die e-Wahlpartner-Kontakte tagesaktuell erfasst werden müssen, um dafür Diagnosen und Leistungen übermitteln zu können - eine Nacherfassung ist nicht möglich!
Kontakt erfassen
siehe Einen Patienten (als Wahlpartner/-arzt) anmelden
Übermittlung von Diagnosen
Die Voraussetzung für die Übermittlung einer Diagnosen ist für den jeweiligen Tag ein Wahlpartnerkontakt für den Patienten. Direkt nach der Erfassung, werden (ausschließlich) codierte Diagnosen des Tages an e-Wahlpartner übermittelt. Die einzelnen Diagnosen werden als Hauptdiagnose (= Kontaktgrund) bzw. Nebendiagnose (alle anderen codierten Diagnosen die nicht Kontaktgrund sind) übermittelt. Ein Löschen der Diagnose in der Karteikarte bewirkt auch ein Löschen dieser Diagnose in e-Wahlpartner. Handelt es sich bei der Diagnose um einen Kontaktgrund, wird die Löschung/Änderung erst an e-Wahlpartner übermittelt, wenn eine andere codierte Diagnose als Kontaktgrund festgelegt ist.
Übermittlung von Leistungen
Beim Eintrag einer Leistung wird geprüft ob diese für die Übermittlung an e-Wahlpartner relevant ist und wenn ja, wird dies bei der Abr. Pos. in der Kontextkarte angezeigt. Nach dem Erstellen der Rechnung, werden Abr. Pos., die für die Übermittlung vorgesehen sind, an e-Wahlpartner übermittelt. Voraussetzung für die Übermittlung, neben, dem dass die Abr. Pos. sozialversicherungsrelevant ist, dass für den jeweiligen Tag ein Kontakt vorhanden und die Übermittlungsfrist noch nicht ausgelaufen ist.. Die Übermittlung der Daten erfolgt gesammelt immer bei nächsten Erstellen eines e-Card-Dialogs.
Information
Fristen zur nachträglichen Bearbeitung von Diagnosen und Leistungen zu einem Kontakt sind
- für das 1. Quartal bis zum 31. Mai
- für das 2. Quartal bis zum 31. August
- für das 3. Quartal bis zum 30. November
- für das 4. Quartal bis zum 28. Februar des folgenden Jahres
Sollte eine vorzeitige Übermittlung der Daten (Leistungen und Diagnosen) an das Wahlpartnerservice notwendig sein, dann dies im Kontextmenü in der Kontextkarte der Abrechnungsposition erfolgen.
Eine sozialversicherungsrechtlich relevante Leistung definiert sich durch die Verwendung der entsprechenden Positionsnummer gemäß dem Leistungskatalog (Honorarkatalogs) des jeweiligen Trägers.
Wahlparnterkontakt
Je Wahlpartnerkontakt werden in der Kontextkarte die zugehörigen übermittelten Diagnosen Und Abr.Pos. angezeigt
Information
Übermittelte Diagnosen und Leistungen können in der SVC WebGUI eingesehen werden.
Fristen für die Übermittlung
Die Sozialversicherung hat quartalsmäßige Fristen für die Übermittlung festgelegt:
Quartal | Frist |
|---|---|
Q1 (Jän–März) | bis 31. Mai |
Q2 (Apr–Jun) | bis 31. August |
Q3 (Jul–Sep) | bis 30. November |
Q4 (Okt–Dez) | bis 28. Februar des Folgejahres |
CGM MAXX berücksichtigt diese Fristen automatisch. Ist eine Frist abgelaufen, wird keine Übermittlung mehr durchgeführt und der Status entsprechend angezeigt.
Übermittlungsstatus in der Karteikarte einsehen
Der Status jeder Übermittlung ist direkt in den Kontextkarten in der Karteikarte sichtbar – sowohl für Leistungen als auch für Diagnosen.
Mögliche Statusanzeigen:
Status | Bedeutung |
|---|---|
✅ Datum der Übermittlung | Erfolgreich an WKS gesendet |
⏳ Ausständig – fällig bis <Datum> | Noch nicht übermittelt, Frist läuft noch |
❌ Fehlgeschlagen ⓘ | Übermittlung ist fehlgeschlagen – Tooltip zeigt Fehlerdetails |
— Keine SVT-Leistung | Leistung ist nicht SVT-relevant, keine Übermittlung vorgesehen |
⚠️ Wahlpartnerkontakt fehlt | Kein WPK für diesen Tag vorhanden |
🚫 Frist erreicht – keine Übermittlung möglich | Übermittlungsfrist ist abgelaufen |
Übermittlung manuell nachsenden
Falls eine Übermittlung fehlgeschlagen ist oder noch ausständig ist, kann sie manuell angestoßen werden:
Wo: Kontextkarte der betroffenen Leistung oder Diagnose → Button „An Wahlpartnerservice übermitteln"
Dieser Button ist nur sichtbar, wenn der Status „Fehlgeschlagen" oder „Ausständig" ist und die Frist noch nicht abgelaufen ist. Beim Klick werden automatisch alle offenen und fehlgeschlagenen Datensätze erneut gesendet.
Was passiert bei Änderungen oder Storno?
CGM MAXX hält die übermittelten Daten immer aktuell:
- Leistung wird storniert: Der Storno wird automatisch an das WKS gemeldet.
- Diagnose wird geändert (z. B. anderer ICD-10-Code): Die Änderung wird an das WKS übermittelt.
- Diagnose wird gelöscht: Die Diagnose wird beim WKS storniert.
Wichtig: Änderungen und Stornierungen werden nur übermittelt, solange die Quartalsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Übersicht und Fehlerauswertung (Report)
Um einen Gesamtüberblick über alle übermittelten und nicht übermittelten Daten zu erhalten, steht ein neuer Report im Reporting Coach zur Verfügung.
Wo: Menü → Reporting Coach → WKS-Übermittlungsreport
Der Report zeigt:
- Anzahl der Wahlpartnerkontakte (gesamt, ohne Diagnose, ohne Leistung)
- Status aller Leistungen (neu, ausstehend, übermittelt, fehlgeschlagen, storniert)
- Status aller Diagnosen (analog zu Leistungen)
- Detailliste aller fehlgeschlagenen Übermittlungen mit Patientennummer, Fehlertext und Zeitstempel
Filtermöglichkeiten: Zeitraum (Von/Bis), Abrechnungsbereich
Einstellungen
Bevor die automatische Übermittlung starten kann, müssen einmalig zwei Einstellungen vorgenommen werden:
In Listen > Versicherungen kann je Versicherung (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) mit Checkbox festgelegt werden, ob
- Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermittelt und
- VT relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermittelt
werden sollen.
Hinweis: Beide Optionen sind standardmäßig deaktiviert. Sie müssen pro Versicherung bewusst aktiviert werden.
In Einstellungen Praxis > Abrechnungsbereiche ist im Detailansicht unterhalb der WAHonline Einstellungen die Möglichkeit je Abrechnungsbereich die Möglichkeit festzulegen, ob
- Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermittelt und
- VT relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermittelt
werden sollen.
Für die Prüfung, ob eine Leistung sozialversicherungsrelevant ist, wurde ein neuer Leistungskatalog in die Katalogupdates mit aufgenommen. Der Katalog wird automatisiert aktualisiert.











