Seit 1.1.2026 muss bei jedem Wahlarzt-Patienten-Kontakt e-Wahlpartner verwendet werden. Ein Kontakt, der mit e-Wahlpartner mit e-card erstellt wurde, ermöglicht den Zugriff auf ELGA. Wird eine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung erbracht, so sind über e-Wahlpartner Informationen zu dem Anlassfall des Besuchs (= Diagnose) und den erbrachten Leistungen zu erfassen. Diese werden an den Dachverband der Sozialversicherungsträger zur Aufbereitung übermittelt, wo sie pseudonymisiert und dann an das Bundesministerium weitergeleitet werden. 

Die Verpflichtung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Ordination, mit wenigen Ausnahmen — etwa wenn sie weniger als 300 verschiedene Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr behandeln und nicht in Gruppenpraxen, Gemeinschaftspraxen etc. tätig sind. Anhand der aktuellen Information (Stand Anfang 2026) sind auch Kassenordinationen, die nicht mit allen großen Kassen aufrechte Vertragsverhältnisse haben, verpflichtet das e-Wahlpartner Service nutzen müssen, sofern sie PatientInnen behandeln, die bei einer Kasse versichert sind, zu welcher kein Vertragsverhältnis besteht.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) ist Teil der e-card- bzw. e-card/ELGA-Infrastruktur. Mit e-Wahlpartner-Service werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.

Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) können alle Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzeskonform ab 01.01.2026 über die e-card Infrastruktur

    • Für Kassenpatienten, die über die Schnittstelle „Datenaustausch mit Vertragspartnern“ (DVP) abgerechnet werden, sind die Daten über die DVP zu melden.
    • Für Kassenpatienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sowie alle anderen Patienten, die nicht über die DVP abgerechnet werden, sind die Daten über e-Wahlpartner senden (z.B. SVS Geldleistungsberechtigte, Wahlarzt, nicht versicherte Personen, KFA Tirol, …).

Von dieser Grundregel gibt es eine Ausnahme: Haben Sie als Leistungserbringer Verträge mit allen KVTrägern (ÖGK, SVS, BVAEB), dann entfällt die Meldung über e-Wahlpartner. 

Information

Der Begriff „sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen“ ist als Gegenbegriff zu „Privatleistungen“ zu verstehen. „Privatleistungen“ werden von keinem Krankenversicherungsträger übernommen, wobei grundsätzlich die Prüfung und Entscheidung durch den Arzt erfolgt.

  • Leistungen, die von einem Arzt zur Abrechnung übermittelt werden, „sozialversicherungsrechtlich sind demnach als erstattungsfähige Leistungen“ im Sinne dieses Gesetzes zu behandeln.
  • Als nicht erstattungsfähige Leistungen gelten demnach z.B. Führerscheinuntersuchungen sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit Gutachten betreffend Pflegestufe bzw. Invaliditätspension. 

Bitte beachten

Die Voraussetzung für die Übermittlung ist das Vorhandensein eines e-Wahlpartner-Kontaktes.

Achten Sie bitte darauf, dass die e-Wahlpartner-Kontakte tagesaktuell erfasst werden müssen, um dafür Diagnosen und Leistungen übermitteln zu können - eine Nacherfassung ist nicht möglich!

Kontakt erfassen

siehe Einen Patienten (als Wahlpartner/-arzt) anmelden

Übermittlung von Diagnosen

Die Voraussetzung für die Übermittlung einer Diagnosen ist für den jeweiligen Tag ein Wahlpartnerkontakt für den Patienten.  Direkt nach der Erfassung, werden (ausschließlich) codierte Diagnosen des Tages an e-Wahlpartner übermittelt. Die einzelnen Diagnosen werden als Hauptdiagnose (= Kontaktgrund) bzw. Nebendiagnose (alle anderen codierten Diagnosen die nicht Kontaktgrund sind) übermittelt. Ein Löschen der Diagnose in der Karteikarte bewirkt auch ein Löschen dieser Diagnose in e-Wahlpartner. Handelt es sich bei der Diagnose um einen Kontaktgrund, wird die Löschung/Änderung erst an e-Wahlpartner übermittelt, wenn eine andere codierte Diagnose als Kontaktgrund festgelegt ist. 

Kontextkarte Diagnose
Kontextkarte Diagnose

Übermittlung von Leistungen

Beim Eintrag einer Leistung wird geprüft ob diese für die Übermittlung an e-Wahlpartner relevant ist und wenn ja, wird dies bei der Abr. Pos. in der Kontextkarte angezeigt. Nach dem Erstellen der Rechnung, werden Abr. Pos., die für die Übermittlung vorgesehen sind, an e-Wahlpartner übermittelt. Voraussetzung für die Übermittlung, neben, dem dass die Abr. Pos. sozialversicherungsrelevant ist,  dass für den jeweiligen Tag ein Kontakt vorhanden und die Übermittlungsfrist noch nicht ausgelaufen ist.. Die Übermittlung der Daten erfolgt gesammelt immer bei nächsten Erstellen eines e-Card-Dialogs. 

Information

Fristen zur nachträglichen Bearbeitung von Diagnosen und Leistungen zu einem Kontakt sind

  • für das 1. Quartal bis zum 31. Mai
  • für das 2. Quartal bis zum 31. August
  • für das 3. Quartal bis zum 30. November
  • für das 4. Quartal bis zum 28. Februar des folgenden Jahres 

Kontextkarte Abr.Pos. - wenn keine SVT Leistung
Kontextkarte Abr.Pos. - wenn keine SVT Leistung
SVT Leistung Übermittlung ausständig
SVT Leistung Übermittlung ausständig
SVT Leistung Übermittlung erfolgte
SVT Leistung Übermittlung erfolgte

Sollte eine vorzeitige Übermittlung der Daten (Leistungen und Diagnosen) an das Wahlpartnerservice notwendig sein, dann dies im Kontextmenü in der Kontextkarte der Abrechnungsposition erfolgen. 

Einzelne Abrechnungsposition an Wahlpartnerservice übermitteln
Einzelne Abrechnungsposition an Wahlpartnerservice übermitteln

Eine sozialversicherungsrechtlich relevante Leistung definiert sich durch die Verwendung der entsprechenden Positionsnummer gemäß dem Leistungskatalog (Honorarkatalogs) des jeweiligen Trägers.

Wahlparnterkontakt

Je Wahlpartnerkontakt werden in der Kontextkarte die zugehörigen übermittelten Diagnosen Und Abr.Pos. angezeigt

Kontakt ohne Abr. Pos und Diagnosen
Kontakt ohne Abr. Pos und Diagnosen
Kontakt mit übermittelten Daten
Kontakt mit übermittelten Daten
Kontakt mit Abr.Pos. die noch nicht abgerechnet wurde (Status = neu)
Kontakt mit Abr.Pos. die noch nicht abgerechnet wurde (Status = neu)
Kontakt mit Abr.Pos, die zwar verrechnet ab noch nicht übermittelt wurde
Kontakt mit Abr.Pos, die zwar verrechnet ab noch nicht übermittelt wurde
Kontakt mit Abr. Pos unterschiedlichen Status
Kontakt mit Abr. Pos unterschiedlichen Status

Information

Übermittelte Diagnosen und Leistungen können in der SVC WebGUI eingesehen werden.

Fristen für die Übermittlung

Die Sozialversicherung hat quartalsmäßige Fristen für die Übermittlung festgelegt:

Quartal

Frist

Q1 (Jän–März)

bis 31. Mai

Q2 (Apr–Jun)

bis 31. August

Q3 (Jul–Sep)

bis 30. November

Q4 (Okt–Dez)

bis 28. Februar des Folgejahres

CGM MAXX berücksichtigt diese Fristen automatisch. Ist eine Frist abgelaufen, wird keine Übermittlung mehr durchgeführt und der Status entsprechend angezeigt.

Übermittlungsstatus in der Karteikarte einsehen

Der Status jeder Übermittlung ist direkt in den Kontextkarten in der Karteikarte sichtbar – sowohl für Leistungen als auch für Diagnosen.

Mögliche Statusanzeigen:

Status

Bedeutung

✅ Datum der Übermittlung

Erfolgreich an WKS gesendet

Ausständig – fällig bis <Datum>

Noch nicht übermittelt, Frist läuft noch

Fehlgeschlagen

Übermittlung ist fehlgeschlagen – Tooltip zeigt Fehlerdetails

Keine SVT-Leistung

Leistung ist nicht SVT-relevant, keine Übermittlung vorgesehen

⚠️ Wahlpartnerkontakt fehlt

Kein WPK für diesen Tag vorhanden

🚫 Frist erreicht – keine Übermittlung möglich

Übermittlungsfrist ist abgelaufen

Übermittlung manuell nachsenden

Falls eine Übermittlung fehlgeschlagen ist oder noch ausständig ist, kann sie manuell angestoßen werden:

Wo: Kontextkarte der betroffenen Leistung oder Diagnose → Button „An Wahlpartnerservice übermitteln"

Dieser Button ist nur sichtbar, wenn der Status „Fehlgeschlagen" oder „Ausständig" ist und die Frist noch nicht abgelaufen ist. Beim Klick werden automatisch alle offenen und fehlgeschlagenen Datensätze erneut gesendet.


Was passiert bei Änderungen oder Storno?

CGM MAXX hält die übermittelten Daten immer aktuell:

  • Leistung wird storniert: Der Storno wird automatisch an das WKS gemeldet.
  • Diagnose wird geändert (z. B. anderer ICD-10-Code): Die Änderung wird an das WKS übermittelt.
  • Diagnose wird gelöscht: Die Diagnose wird beim WKS storniert.

Wichtig: Änderungen und Stornierungen werden nur übermittelt, solange die Quartalsfrist noch nicht abgelaufen ist.


Übersicht und Fehlerauswertung (Report)

Um einen Gesamtüberblick über alle übermittelten und nicht übermittelten Daten zu erhalten, steht ein neuer Report im Reporting Coach zur Verfügung.

Wo: Menü → Reporting Coach → WKS-Übermittlungsreport

Der Report zeigt:

  • Anzahl der Wahlpartnerkontakte (gesamt, ohne Diagnose, ohne Leistung)
  • Status aller Leistungen (neu, ausstehend, übermittelt, fehlgeschlagen, storniert)
  • Status aller Diagnosen (analog zu Leistungen)
  • Detailliste aller fehlgeschlagenen Übermittlungen mit Patientennummer, Fehlertext und Zeitstempel

Filtermöglichkeiten: Zeitraum (Von/Bis), Abrechnungsbereich

Einstellungen

Bevor die automatische Übermittlung starten kann, müssen einmalig zwei Einstellungen vorgenommen werden:

In Listen > Versicherungen kann je Versicherung  (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) mit Checkbox festgelegt werden, ob 

  • Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermittelt und
  • VT relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermittelt

werden sollen.

Hinweis: Beide Optionen sind standardmäßig deaktiviert. Sie müssen pro Versicherung bewusst aktiviert werden.


Einstellung Übermittlung Wahlpartnerservice Versicherungen
Einstellung Übermittlung Wahlpartnerservice Versicherungen

In Einstellungen Praxis > Abrechnungsbereiche ist im Detailansicht unterhalb der WAHonline Einstellungen die Möglichkeit je Abrechnungsbereich die Möglichkeit festzulegen, ob 

  • Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermittelt und
  • VT relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermittelt

werden sollen. 

Wichtig: Eine Übermittlung findet nur dann statt, wenn beide Einstellungen – sowohl bei der Versicherung als auch im Abrechnungsbereich – aktiviert sind.

Einstellung Übermittlung Wahlpartnerservice Abrechnungsbereich
Einstellung Übermittlung Wahlpartnerservice Abrechnungsbereich

Für die Prüfung, ob eine Leistung sozialversicherungsrelevant ist, wurde ein neuer Leistungskatalog in die Katalogupdates mit aufgenommen. Der Katalog wird automatisiert aktualisiert.