Mit 1. Juli 2026 tritt die gesetzliche Verpflichtung zur strukturierten Diagnosen- und Leistungsdokumentation bzw. deren Übermittlung in Kraft. Bitte prüfen Sie, ob die Übermittlung über das e-Wahlpartner Service für Ihre Ordination zutrifft, und aktivieren Sie diese rechtzeitig.

CGM MAXX trifft diese Einstellungen nicht automatisch für Sie

Die Entscheidung, ab wann und in welchem Umfang Diagnosen und Leistungen übermittelt werden, liegt bei Ihnen als Ordinationsinhaber:in. Wir als Hersteller nehmen diese Einstellungen bewusst nicht pauschal vor – Ihre Ordination, Ihre Entscheidung.

Hinweis

Die Einstellungen können zutreffen, wenn Sie sowohl Kassen- als auch Wahlarztleistungen erbringen.

Für Wahlärztinnen und Wahlärzte

Einstellungen je Versicherung

Wo: Menü → Listen → Versicherungen → Versicherung auswählen

Für jede Versicherung (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) können zwei neue Optionen aktiviert werden:

  • Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermitteln
  • SVT-relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermitteln

Einstellungen je Abrechnungsbereich

Wo: Menü → Einstellungen → Praxis → Abrechnungsbereiche → Abrechnungsbereich auswählen

Dieselben zwei Optionen stehen auch je Abrechnungsbereich (z. B. je Fachgebiet) zur Verfügung:

  • Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermitteln
  • SVT-relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermitteln

Eine Übermittlung findet nur dann statt, wenn beide Einstellungen – sowohl bei der Versicherung als auch im Abrechnungsbereich – aktiviert sind.

Für Kassenärztinnen und Kassenärzte

Codierte Diagnosen werden automatisch in Ihre elektronische Kassenabrechnung übernommen. Die Verpflichtung greift ab der ersten Abrechnung, die nach dem 1. Juli 2026 erstellt wird.

Weitere Informationen

Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie alle Informationen auf unseren Informationsseiten: