Mit 1. Juli 2026 tritt die gesetzliche Verpflichtung zur strukturierten Diagnosen- und Leistungsdokumentation bzw. deren Übermittlung in Kraft. Bitte prüfen Sie, ob die Übermittlung über das e-Wahlpartner Service für Ihre Ordination zutrifft, und aktivieren Sie diese rechtzeitig.
CGM MAXX trifft diese Einstellungen nicht automatisch für Sie
Die Entscheidung, ab wann und in welchem Umfang Diagnosen und Leistungen übermittelt werden, liegt bei Ihnen als Ordinationsinhaber:in. Wir als Hersteller nehmen diese Einstellungen bewusst nicht pauschal vor – Ihre Ordination, Ihre Entscheidung.
Hinweis
Die Einstellungen können zutreffen, wenn Sie sowohl Kassen- als auch Wahlarztleistungen erbringen.
Für Wahlärztinnen und Wahlärzte
Einstellungen je Versicherung
Wo: Menü → Listen → Versicherungen → Versicherung auswählen
Für jede Versicherung (z. B. ÖGK, BVAEB, SVS) können zwei neue Optionen aktiviert werden:
- Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermitteln
- SVT-relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermitteln
Einstellungen je Abrechnungsbereich
Wo: Menü → Einstellungen → Praxis → Abrechnungsbereiche → Abrechnungsbereich auswählen
Dieselben zwei Optionen stehen auch je Abrechnungsbereich (z. B. je Fachgebiet) zur Verfügung:
- Codierte Diagnosen an Wahlpartnerservice übermitteln
- SVT-relevante Leistung an Wahlpartnerservice übermitteln
Für Kassenärztinnen und Kassenärzte
Codierte Diagnosen werden automatisch in Ihre elektronische Kassenabrechnung übernommen. Die Verpflichtung greift ab der ersten Abrechnung, die nach dem 1. Juli 2026 erstellt wird.
Weitere Informationen
Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie alle Informationen auf unseren Informationsseiten:

