Bitte beachten
Die ÖGK Oberösterreich lehnt Abrechnungen ab, wenn eine Vorsorgeuntersuchung (VU) und eine kurative Behandlung gemeinsam über einen VU-Schein (Schein 6/4/10.) abgerechnet werden.
Regel der ÖGK OÖ
Krankenschein 1/0/20 mit Fallpauschale verwenden
Wenn im selben Abrechnungszeitraum sowohl eine VU als auch eine kurative Behandlung stattfindet, muss dieser Schein verwendet werden.
Schein 6/4/10 wird nicht anerkannt
Ein eigener VU-Schein 6/4/10 wird von der ÖGK OÖ in diesen Fällen abgelehnt.
brechnung wurde retourniert? So geht's in CGM MAXX vor:
Abrechnung stornieren
Neue Abrechnung für die jeweilige Kassengruppe und den Abrechnungszeitraum anlegen. Die betroffene Abrechnung in CGM MAXX stornieren.
Scheine neu zuordnen
Die Scheine einer neuen Abrechnung zuordnen.
VU-Schein umändern
Den betroffenen VU-Schein auf Krankenschein 1/0/20 ändern.
Abrechnung neu erstellen und übermitteln
Die korrigierte Abrechnung erneut erstellen und an die ÖGK übermitteln.