WAHonline

Durch WAHonline werden bezahlte Honorarnoten elektronisch an den betreffenden Sozialversicherungsträger geschickt. Teilnehmende Sozialversicherungsträger sind die ÖGK, die BVAEB und die SVS. Weiterführende Informationen zu WAHonline finden Sie unter WAHonline und WAZAonline (gesundheitskasse.at)

Voraussetzungen für die Nutzung der WAHonline-Funktionalität:

  • Vertragspartnernummer (Bitte wenden Sie sich dazu an ihre Landesstelle der ÖGK)

  • Nutzung des Postfachs

  • Für die Übermittlung der Honorarnote an sich muss die Rechnung vor der Übermittlung bezahlt sowie mindestens eine Diagnose und mindestens eine Abrechnungsposition angeführt sein und der Patient bei einem der teilnehmenden Sozialversicherungsträger versichert sein.

  • Eine beim Patienten hinterlegte Bankverbindung wird an WAHonline übermittelt, ist aber nicht zwingend notwendig.

    Hinweis

    Die Bankverbindung des Patienten können Sie in den Patientenstammdaten angeben.

Einstellungen

In den Abrechnungsbereichseinstellungen der Praxis muss WAHonline aktiviert werden.

Die ME-Nummer (i.e. das Empfängerpostfach) wird mit "WAHONLINE" vorbelegt und muss nicht geändert werden.

In den Versicherungsstammdaten der jeweiligen Sozialversicherung kann die Teilnahme an WAHonline festgelegt werden. Initial sind alle Kostenträger der ÖGK, SVSGW, SVSLW, BVAEB und BVAOEB aktiviert.

Honorarnoten an WAHonline übermitteln

Ist WAHonline aktiv und sind beim Patienten alle Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung erfüllt, wird diese nach Zahlungsvermerk der Rechnung automatisch über das Postfach an WAHonline übermittelt. Bei jeder Rechnung werden die Voraussetzungen für die Übermittlung geprüft. Dies wird in der Kontextkarte unter "WAHonline Check" dargestellt:

  • images/external_images/confluence.cgm.ag/scroll-exporter-virtual-download/twemoji/1f7e2.svg ... die Rechnung beinhaltet alle formalen Kriterien um diese an WAHonline zu senden

  • images/external_images/confluence.cgm.ag/scroll-exporter-virtual-download/twemoji/1f534.svg ... die Rechnung erfüllt die formalen Kriterien nicht bzw. nicht vollständig. Eine Übermittlung an WAHonline ist nicht möglich

Sind alle formalen Kriterien erfüllt, kann festgelegt werden, ob die konkrete Honorarnote an WAHonline übermittelt werden soll. Mit der Checkbox "WAHOnline-einreichen" wird festgelegt, ob nach Zahlungseingang die Rechnung automatisch an WAHonline übermittelt wird. Die Einstellung (Häkchen aktiv bzw. oder inaktiv) wird von der Einstellung der zuletzt für diesen Patienten erstellten Rechnung übernommen und vorgeschlagen.

Zum Versenden einer Honorarnote gibt es folgende Möglichkeiten:

(1) Wird die Honorarnote gleich bei der Rechnungslegung beglichen, wird bei Angabe der Zahlungsart (Bar, Bankomat oder Kreditkarte) die Rechnung nach dem Drucken über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet.

(2) Wird die Honorarnote zu einem späteren Zeitpunkt vom Patienten durch eine Überweisung beglichen, kann diese bei Dokumentation der Zahlung über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet werden.

Die Zahlung erfassen Sie entweder in der Rechnungsliste im 3-Punkt-Menü mit "Zahlungen verwalten" oder in der Kontextkarte des jeweiligen Tabelleneintrags in der Rechnungsliste.

In beiden Fällen öffnet sich ein Fenster, in dem Sie mit images/s/-ch1cx3/9012/1p8e945/_/images/icons/emoticons/add.svg die (Teil-)Zahlung dokumentieren können. Ist die Rechnung vollständig ausgeglichen und ist das Häkchen bei "WAHOnline einreichen" aktiviert, wird Rechnung über das Postfach an die Sozialversicherung gesendet.

Postfach

Die gesendeten Honorarnoten können im Postfach über MENÜ > Postfach > Gesendet eingesehen werden


Hinweis

Bereits übermittelte Honorarnoten können Sie im Postfach im 3-Punkte-Menü > Erneut Senden nochmals übermitteln.

Rechnungsliste und Kontextkarte

Hier sieht man wann die Rechnung eingereicht wurde und kann ggf. die Rechnung noch einmal einreichen.