Offene Posten können manuell im Geldkonto des Patienten erfasst werden oder man legt eine Honorarnote mit der Zahlungsart Zahlschein (ZS) an. 

Erstellung von offenen Posten

Manuelle offene Posten im Geldkonto des Patienten

In der Kartei unter dem Reiter „Geld“ haben Sie die Möglichkeit manuelle offene Posten zu erstellen. Dazu wählen Sie in der Eingabezeile zuerst das Datum, dann geben Sie den Buchungstext und den Betrag ein. Zuletzt ist es noch notwendig die Zahlungsart „Zahlschein“ aus dem Dropdownmenü zu wählen, bevor Sie die Buchung mit <Enter> auf der Tastatur bestätigen.

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Erstellung - offene Posten
Erstellung - offene Posten

Sie erhalten einen manuell erstellen offenen Posten im Geldkonto:

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Offene Posten im Geldkonto
Offene Posten im Geldkonto

Offene Posten über die Medikamentenverschreibung (Hausapotheke)

Beim Verschreiben von Medikamenten werden die offenen Rezeptgebühren bzw. Handverkäufe automatisch in die offenen Posten Liste (früher „zu Kassieren“) übernommen. Dort ist es möglich diese zu „kassieren“:

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Offene Posten Liste
Offene Posten Liste

Offene Posten über die Honorarnote

Bei Erstellung einer Rechnung kann diese über die Zahlungsart „Zahlschein“ als offener Posten verbucht werden.

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Erstellung - Honorarnote Zahlschein
Erstellung - Honorarnote Zahlschein

Bezahlung von offenen Posten

Das Begleichen von Offenen Posten ist jederzeit sowohl in der Patientenkartei, über das Geldkonto oder in der Offenen-Posten-Verwaltung möglich. Im Geldkonto stehen grund­sätzlich nur die Einträge des jeweiligen Patienten zum Ausgleich zur Verfügung, während in der Offenen-Posten-Verwaltung alle offenen Einträge aller Patienten angezeigt werden:

Geldkonto 

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Geldkonto
Geldkonto

Offene Postenverwaltung

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Liste offene Posten
Liste offene Posten

Diese Buchungen können anschließend, zum Zahldatum, über das Kassa- oder Bankbuch eingesehen werden.

Abschreiben von uneinbringlichen offenen Posten

Offene Posten, die als uneinbringlich eingestuft werden, können mittels der Funktion „Ab­schreiben“ aus der offenen Posten Liste entfernt werden.

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Abschreiben offener Posten
Abschreiben offener Posten

Hinweis

Als uneinbringlich gebuchte Einträge können nachträglich nicht mehr storniert oder auf offen gebucht werden.

Stornieren von offenen Posten

Offene Posten können entweder über das Geldkonto des Patienten oder über die Ver­rech­nung storniert werden. Hierzu reicht es die betroffene Honorarnote mit der rechten Maustaste anzuklicken und im Kontextmenü „Stornieren“ auszuwählen. Bevor der Eintrag storniert wird, haben Sie noch die Möglichkeit einen Stornogrund einzugeben.

Hinweis

Einmal stornierte Einträge können nicht mehr rückgängig gebucht werden.