Ab dem 1. Jänner 2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die e-card-Infrastruktur inklusive ELGA und des e-card Service "e-Wahlpartner" zu nutzen. Die Verpflichtung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Ordination, mit wenigen Ausnahmen — etwa wenn sie weniger als 300 verschiedene Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr behandeln und nicht in Gruppenpraxen, Gemeinschaftspraxen etc. tätig sind. Anhand der aktuellen Information (Stand November 2025) ist davon auszugehen, dass auch alle Kassenordinationen, die nicht mit allen großen Kassen aufrechte Vertragsverhältnisse haben, das e-Wahlpartner Service nutzen müssen, sofern sie PatientInnen behandeln, die bei einer Kasse versichert sind, zu welcher kein Vertragsverhältnis besteht.

e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP)

Das e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) ist Teil der e-card- bzw. e-card/ELGA-Infrastruktur. Mit WKS werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.

Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) können alle Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzeskonform ab 01.01.2026 über die e-card Infrastruktur also

In der Lizenz "Automatisierte Diagnoseerfassung" sind auch alle e-Wahlpartner-Funktionalitäten, die Sie als Wahlärztin oder Kassenarzt nutzen müssen, inkludiert. Dieses Modul muss nicht separat erworben werden!

Kontakt erfassen

Im Konsultationsdialog ist es nun möglich, neben Konsultationen auch e-Wahlpartner-Kontakte zu erfassen. Auch über die Patientenaufnahme bzw. den Dialog zur Eingabe der Sozialversicherungsnummer - sollte die e-card vergessen worden sein - ist es möglich, einen Kontakt zu erfassen.

Bebilderte Anleitungen zu den Möglichkeiten, Kontakte zu erfassen, folgen.

e-Wahlpartner-Kontakte werden gemeinsam mit den Konsultationen in der Konsultationsliste angezeigt.

Kontakt stornieren

e-Wahlpartner-Kontakte können jederzeit aus der Liste gewählt und mit [STORNO] storniert werden.

e-Wahlpartner-Kontakte können ausschließlich tagesaktuell erfasst werden. Eine Nacherfassung ist seitens der Schnittstelle nicht zulässig. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Kontakte stornieren.

Für die Übermittlung von Diagnosen und Leistungen ist das Vorhandensein eines Kontaktes zwingend erforderlich. Das heißt, dass für Daten, an denen kein Kontakt erfasst wurde auch keine nachträgliche Übermittlung von Diagnosen und Leistungen möglich ist!

Diagnosen und Leistungen übermitteln

Sobald eine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung erbracht wird, muss neben der Erfassung des Kontaktes eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation durchgeführt werden. Die erfassten Diagnosen (sowie der Kontaktgrund/die Hauptdiagnose) und Leistungen müssen ebenfalls über das e-Wahlpartner-Service übermittelt werden.

Diagnosen und Leistungen müssen nach der Einführung der Dokumentationspflicht spätestens zum 31.05.2026 rückwirkend übermittelt werden.


Die Funktionalitäten zur Übermittlung von Diagnosen und Leistungen sind noch nicht verfügbar, werden Ihnen aber rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Mit dem Modul "Automatisierte Diagnoseerfassung" können Sie sicherstellen, dass Sie Diagnosen rechtskonform codiert erfassen, sodass sie für die spätere Übermittlung verfügbar sind. Die Voraussetzung für die Übermittlung ist das Vorhandensein eines e-Wahlpartner-Kontaktes.

Achten Sie bitte darauf, dass die e-Wahlpartner-Kontakte tagesaktuell erfasst werden müssen, um dafür Diagnosen und Leistungen übermitteln zu können - eine Nacherfassung ist nicht möglich!