FAQs zur HAPO Abrechnung



Ausdruck von e-Suchtgiften

F:

Muss ein e-Suchtgift noch ausgedruckt und bei der Abrechnung mitgeschickt werden?

A:

Nein, ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich.
Wie auch beim normalen e-Rezept wird das e-Suchtgift in die Abrechnungs-XML-Datei geschrieben. Somit ist ein Ausdruck nicht mehr nötig.
Im Offline-Fall muss weiterhin ein Ausdruck und ein Versand erfolgen.



Nachverrechnung von Rezepten

F:

Ein Rezept wird für das vorhergehende Abrechnungsmonat nachgetragen, muss für die Nachverrechnung im aktuellen Abrechnungsmonat etwas beachtet werden?

A:

Wird ein Rezept für für das vorherige Abrechnungsmonat eingetragen, setzen Sie bitte auch das Flag "Nachverrechnung". Dies kann im Verordnungsfenster oder im Kontextmenü des Medikamenteneintrags erfolgen.

Hinweis

Im Kontextmenü kann das Flag "Nachverrechnung" auch bei e-Rezepten im Nachgang gesetzt werden.