Voraussetzung für den Betrieb einer Registrierkasse
Um eine Registrierkasse im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) zu verwenden, sind folgende Komponenten/Module/Lizenzen notwendig:
Software-Lizenz „Kassabuch“
INNOMED NEXT muss zusätzlich zum Modul „Kassabuch“, über eine aktive Lizenz „Kassabuch – Schnittstelle zur externen SE-Einheit“ verfügen. In dieser Lizenz ist auch die Sicherheitseinrichtung inkludiert, die ab 01. April 2017 notwendig ist. Dazu bietet das Modul die Möglichkeit das DEP zumindest vierteljährlich unveränderbar, extern gemäß der Aufbewahrungspflicht nach §132 BAO zu archivieren und auf Verlangen der Finanzbehörde vorzuweisen.
Software-Lizenz „Kassabuch – Zusatzmodul Überführung Finanzliste“ (optional)
Mit diesem Modul können Sie Ihre Aufzeichnung (DEP, Bankbuch, Kassabuch) exportieren, und Ihrem Steuerberater papierlos zur Weiterverarbeitung zukommen lassen.
Software-Lizenz „KASSABON“ (optional)
Der optional erhältliche Kassabon-Drucker, kann zusätzlich zu einem A4-Drucker (Pflicht) installiert und für den Belegdruck verwendet werden.
Smartcard von A-Trust
Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des BMF schreibt vor, dass jeder BAR-Beleg (Bezahlung mit Bar, EC, Kreditkarte, Wertgutschein) ab 01. April 2017 digital signiert werden muss. Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von qualifizierten Vertrauensdienste-Anbietern verwendet werden. Das Registrierkassen-Zertifikat von A-Trust entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen. Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.
Für jeden Unternehmer, identifiziert durch seine UID-Nummer, ist eine eigene Smart-Card notwendig. Diese UID-Nummer ist nach Aktivierung (siehe Kapitel Die Registrierkassenverwaltung(Konfiguration der Stammdaten)) gemeinsam mit einem Zertifikat der eindeutige Schlüssel für die Identifizierung des Unternehmers.
Hinweis
Es ist empfehlenswert vorab bezüglich der Themen Steuernummern, UID – Nummer und Anmeldung bzw. Freischaltung der betreffenden Zugänge mit dem Steuerberater der Ordination Rücksprache zu halten.
Sicherheitseinrichtung über Kartenleser oder USB-Stick
Um die Smart-Card für die Signierung der Belege verwenden zu können, wird ein Kartenleser benötigt, in dem die Smart-Card betrieben wird. Alternativ kann der Chip auch in einem USB-Stick betrieben werden (siehe nachfolgende Abbildungen 316 und 317):
Mit der technischen Sicherheitseinrichtung werden ab 1. April 2017 alle Barzahlungen mit Hilfe eines privaten Schlüssels des dem jeweiligen Unternehmen zugeordneten Signatur- bzw. Siegelzertifikates signiert. In die Signatur wird unter anderem ein Teil des Signaturwertes des vorhergehenden Barumsatzes einbezogen. Dadurch werden die Barumsätze miteinander verkettet und Datenmanipulationen nachvollziehbar. Durch die gesetzeskonforme Belegverkettung wird für alle signierten Geschäftsvorfälle der Nachweis des § 131 Abs. 1 Z 6 lit. b BAO erbracht.
A4-Drucker
Um sowohl die geforderten Belege (wie z. B. Startbeleg, oder Sammelbeleg), als auch die Belege für Patienten drucken zu können, wird ein installierter und für das Programm konfigurierter A4-Drucker benötigt.
Kassabon-Drucker (optional)
Über einen optional im System installierbaren Kassabon-Drucker können ebenfalls Buchungs-Belege gedruckt werden. INNOMED NEXT und seine Funktionen wurden ausschließlich mit den Druckermodellen von Metapace getestet.