Die AMVO hat in Abstimmung mit dem BASG einen Leitfaden definiert, der die einheitliche Vorgehensweise bei einem potentiellen Fälschungsverdacht regelt. Der Leitfaden wird von der AMVS für alle Endkunden zur Verfügung gestellt.

Sollte bei der Medikamentenprüfung ein potentieller Fälschungsverdacht vom System angezeigt werden, ist wie folgt vorzugehen:

  • Ausschluss eines ordinationsinternen Fehlers (Doppelabgabe, etc.)
  • Meldung des potentiellen Fälschungsverdachts per Mail an serialisierung@basg.gv.at mit folgenden Inhalten:
    • Level 5 Meldung
    • Alert ID
    • Name und Anschrift des Hausapothekers oder Ansprechperson (Adresse, Mailadresse, Telefonnummer)

Folgende Möglichkeiten zur Übermittlung der relevanten Informationen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen stehen durch das SAV-Tool zur Verfügung:

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Mit Klick auf serialisierung@basg.gv.at öffnet sich, sofern eingerichtet und installiert, das Mailprogramm und die geforderten Informationen werden automatisch eingefügt. Der eingefügte Text muss nun um die geforderten Kontaktdaten manuell ergänzt werden.

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Sollte kein Mailprogramm eingerichtet und installiert werden, werden mit Klick auf [Details] die Detailinformationen geöffnet. Mit Klick auf [Detailinformationen kopieren] können die geforderten Daten für die Übermittlung an das BASG in die Zwischenablage kopiert werden. Es erscheint ein Hinweisfenster, welches mit [OK] bestätigt wird.

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Anschließend können die Daten in das verwendete Mailprogramm manuell eingefügt werden. Die Kontaktdaten und die Anschrift müssen noch ergänzt werden. Es wird ebenfalls noch ein Hinweistext angefügt, der die E-Mailadresse anführt. Nach Absenden der Mail kann es bis zu 3 Tage dauern, bis das Prüfergebnis der Behörde vorliegt. Die weiteren Schritte entnehmen Sie bitte dem AMVO Leitfaden.

Hinweis

Bis zu Rückmeldung der Behörde darf die gescannte Packung nicht abgegeben werden. Weitere Instruktionen folgen durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen.