Um eine Registrierkasse im Sinne der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) zu verwenden, sind folgende Komponenten/Module/Lizenzen notwendig:

  • Software-Lizenz „Einnahmenbuch“
  • Software-Lizenz „RKSV“

In dieser Lizenz ist auch die Sicherheitseinrichtung inkludiert, die seit ab 1.April 2017 notwendig ist.

  • Software-Lizenz „KASSABON“ (optional)

Optional erhältlicher Kassabon-Drucker, der zusätzlich installiert und statt dem A4-Drucker für den Belegdruck verwendet werden kann.

  • Smartcard von A-Trust

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) des BMF schreibt vor, dass jeder BAR-Beleg (Bezahlung mit Bar, EC, Kreditkarte, Wertgutschein) ab 01. April 2017 digital signiert werden muss. Dazu dürfen ausschließlich Zertifikate von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern verwendet werden. Das Registrierkassen-Zertifikat von A-Trust entspricht allen gesetzlichen Bestimmungen. Die damit erstellten Signaturen basieren auf einem gesetzeskonformen Verfahren unter Verwendung einer sicheren Signaturerstellungseinheit.

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Für jeden Unternehmer, identifiziert durch seine UID- oder Steuer-Nummer, ist eine eigene Smart-Card notwendig. Diese UID- oder Steuer-Nummer ist nach Aktivierung gemeinsam mit einem Zertifikat der eindeutige Schlüssel für die Identifizierung des Unternehmers.

Hinweis

Es ist empfehlenswert vorab bezüglich der Themen Steuernummern, UID-Nummer und Anmeldung bzw. Freischaltung der betreffenden Zugänge mit dem Steuerberater der Ordination Rücksprache zu halten.

Sicherheitseinrichtung über Kartenleser oder USB-Stick

Um die Smart-Card für die Signierung der Belege verwenden zu können, wird ein Kartenleser benötigt, in dem die Smart-Card betrieben wird. Alternativ kann der Chip auch in einem USB-Stick betrieben werden (siehe nachfolgende Abbildungen):

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Mit der technischen Sicherheitseinrichtung werden ab 1. April 2017 alle Barzahlungen mit Hilfe eines privaten Schlüssels des dem jeweiligen Unternehmen zugeordneten Signatur- bzw. Siegelzertifikates signiert. In die Signatur wird unter anderem ein Teil des Signaturwertes des vorhergehenden Barumsatzes einbezogen. Dadurch werden die Barumsätze miteinander verkettet und daher eine Datenmanipulationen nachvollziehbar. Durch die gesetzeskonforme Belegverkettung wird für alle signierten Geschäftsvorfälle der Nachweis des § 131 Abs. 1 Z 6 lit. b BAO erbracht.

A4-Drucker

Um sowohl die geforderten Belege (wie z. B. Startbeleg, oder Sammelbeleg), als auch die Belege für Patienten drucken zu können, wird ein installierter und für das Programm konfigurierter A4-Drucker benötigt.

Kassabon-Drucker (optional)

Über einen optional im System installierbaren Kassabon-Drucker können ebenfalls Buchungs-Belege gedruckt werden.CGM MEDXPERT und seine Funktionen wurden ausschließlich mit den Bondruckermodellen von Metapace getestet.