Die folgenden Belege werden in der Regel vom System automatisch erstellt, sind nicht umsatzrelevant und werden in der Datenbank gespeichert.

Startbeleg

Der Startbeleg wird bei der Inbetriebnahme einer Registrierkasse als erster Beleg im Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert. Dieser Startbeleg muss ausgedruckt und mit einer App des Bundesministeriums für Finanzen geprüft werden. Dazu kann entweder die entsprechende Prüf-App am Mobiltelefon verwendet werden (siehe Kapitel „Gesetzliche Grundlagen“, Seite 312), oder der Steuerberater der Ordination führt diese Prüfung durch.

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Schlussbeleg

Der Schlussbeleg wird bei der Außerbetriebnahme einer Registrierkasse als letzter Beleg im Datenerfassungsprotokoll (DEP) gespeichert. Dieser Schlussbeleg muss ausgedruckt und mit einer App des Bundesministeriums für Finanzen geprüft werden. Dazu kann entweder die entsprechende Prüf-App am Mobiltelefon verwendet werden (siehe Kapitel Gesetzliche Grundlagen), oder der Steuerberater der Ordination führt diese Prüfung durch.

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Kontrollbeleg

Der Kontrollbeleg stellt eine Kontrollbuchung dar, die z. B. im Rahmen einer Finanzprüfung durchgeführt wird:

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Sammelbeleg nach ausgefallener Sicherheitseinrichtung

Der Sammelbeleg wird automatisch gedruckt, sobald eine ausgefallene Sicherheitseinrichtung wieder aktiviert wurde:

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Monatswechsel – Monatsbeleg erstellen

Der Monatsbeleg wird automatisch erstellt, sobald eine Buchung in einem neuen Monat durchgeführt wird. Dieser Monatsbeleg kennzeichnet den Abschluss des vorangegangenen Monats. Der Monatsbeleg kann auch manuell in der Registrierkassenverwaltung über das Menü „Bearbeiten“ – „Monatsbeleg erstellen“ durchgeführt werden:

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Jahreswechsel - Jahresbeleg erstellen

Der Jahresbeleg wird automatisch bei der ersten Buchung im neuen Jahr erstellt und kennzeichnet den Abschluss des vorangegangenen Jahres. Dieser kann auch manuell in der Registrierkassenverwaltung über das Menü „Bearbeiten“ – „Jahresbeleg erstellen“ durchgeführt werden:

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Jeder Jahresbeleg muss über den angedruckten QR-Code auf Richtigkeit geprüft werden. Dazu kann entweder die entsprechende Prüf-App am Mobiltelefon verwendet werden (siehe Kapitel Gesetzliche Grundlagen), oder der Steuerberater der Ordination muss die Prüfung durchführen.

Duplikate und Originale von Rechnungen und Belegen

Original-Belege und Original-Rechnung werden nach der Erstellung in CGM MEDXPERT direkt an den Drucker gesendet. Zusätzlich werden der Original-Beleg und die Original-Rechnung als Kopie (mit der Bezeichnung „KOPIE“ am Beleg) im Druckarchiv der Kartei gespeichert.

Hinweis

Ein nochmaliger Druck einer Kopie eines Belegs, Kassabons oder Rechnung ist jederzeit möglich.