Verordnungen vidieren

Optional ist es möglich das Vidieren von Verordnungen durch berechtigte Mitarbeiter zu aktivieren. Solange die Vidierung nicht aktiv ist, kann eine eingetragene Verordnung im Rezept in Arbeit abgeschlossen bzw. gedruckt werden.

Im MENÜ > Einstellungen > Praxis > Abrechnungsbereich kann in den Allgemeinen Einstellungen festgelegt werden, für welchen Rezepttyp die Vidierung notwendig ist. In den Einstellungen > Praxis > Mitarbeiter können Berechtigungen für die Vidierung in den Rollen hinterlegt werden.

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Beim Eintragen von Verordnungen von Mitarbeitern ohne Vidierberechtigung muss die Verordnung von einem berechtigten Benutzer vidiert werden, bevor diese abgeschlossen (gedruckt) werden kann. Zu vidierende Verordnungen werden in der Karteikarte "strichliert" dargestellt (analog der Dokumente). Rezepte in Arbeit, welche sowohl zu vidierende Verordnungen als auch Medikamente, die keiner Vidierung unterliegen beinhalten, können abgeschlossen werden, jedoch bleiben die zu vidierenden Verordnungen am Rezept in Arbeit erhalten.

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Bei der Verordnung von bewilligungspflichtigen Medikamenten muss diese vor dem Versand an das Arzneimittelbewilligungssystem von berechtigten Benutzern in der Kontextkarte Arzneimittelbewilligung vidiert werden und wird anschließend zur ABS-Bewilligung gesendet. Nach erfolgter Bewilligung ist die Verordnung als Rezept in Arbeit zum ABSCHLIESSEN bereit. Der Ablauf bei abgelehnten Bewilligungen bzw. jener mit Bewilligung mit Änderungen bleibt unverändert. Der Abruf der Langzeitbewilligung erfolgt bei aktiver Vidierung nach erfolgter Vidierung.

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Zu vidierende Verordnungen können von berechtigten Mitarbeitern auch abgelehnt werden. In diesem Fall wird der Ablehnungsgrund abgefragt.

In der kommenden Version wird die Aufgabenliste noch um zu vidierende Verordnungen erweitert.

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