Suchtgiftverordnungen
elektronische Kennzeichnung von Suchtgiftverordnungen im e-Rezept
Allgemeines
Suchtgifte (mit Ausnahme von Substitutionstherapien) können elektronisch als solche gekennzeichnet und als e-Rezept gespeichert werden. Das elektronische Suchtgiftkennzeichen ersetzt dabei die bisherige Suchtgift-Vignette, es ist kein Kleben der Suchtgiftvignette mehr notwendig. Ein Rezeptausdruck erfolgt bei elektronischer Kennzeichnung nicht mehr, kann aber auf Wunsch des Patienten erfolgen. Am Papierausdruck ist allerdings die Kennzeichnung als Suchtgift NICHT ersichtlich. In diesem Fall ist auch KEINE Vignette zu kleben!
In der Apotheke kann die Suchtgift-Verschreibung - wie jedes e-Rezept - mit der e-card eingelöst werden, alternativ natürlich auch mit dem e-Rezept Code (Rezept ID) vom Smartphone. Bei Hausbesuchen oder Stromausfall werden Suchtgifte (mit Ausnahme von Substitutionstherapien) auf Blankoformularen verschrieben. In diesem Fall MUSS eine analoge Vignette geklebt werden! Substitutionstherapien sind weiterhin ausnahmslos auf den bekannten Formulare „Substitutionsverschreibung“ und mit einer Suchtgiftvignette zu verordnen. (Quelle: https://www.chipkarte.at)
Suchtgift verordnen
Um ein Medikament zu verordnen, wählen Sie in der Karteikarte des Patienten oder im Medikationsblatt mit dem Pillensymbol den Karteikarteneintragstyp Rezept Kassa rpk bzw. Rezept Privat rpp. Wird als Arzneimittel ein Suchtgift gewählt, informiert CGM MAXX, dass für eine Speicherung als e-Rezept eine Suchtgiftkennzeichnung erfolgen muss.
Mit WEITER wechseln Sie zu den Detailangaben der Verordnung und in der Rubrik "Weitere Angaben" wird das Suchtgift-Kennzeichen gesetzt. Die Schiebersteinstellung ist mit einem roten Punkt markiert, damit diese sofort erkennbar ist.
Wird der Schieber aktiviert, ändert sich die Information im rechten Bereich, dass das verordnete Suchtgift als e-Rezept gespeichert wird.
Bei der Erfassung eines Substitutionsrezepts (rps) können auf der zweiten Seite des Verordnungsoverlays ein Aufklapper die Angaben zur Substitution ergänzt werden. Diese werden auch auf am Substitutionsrezeptsausdruck angegeben bzw. beim Wiederholen.
Rezepte in Arbeit mit Suchtgiften sind mit dem Symbol
gekennzeichnet. Auf Wunsch können e-Rezepte im 3-Punktmenü mit der Funktion "Abschließen und Drucken" auch gedruckt werden bzw. im Nachgang im 3-Punkt-Menü im Kontextbereich mit "Drucken".
Das in der Karteikarte dokumentierte Rezept wird um die Information erweitert, dass das Suchtgiftkennzeichen elektronisch übermittelt wurde: "SG-KZ gesetzt"
Wird ein Suchtgift ohne Angabe des Suchtgift-Kennzeichens gespeichert, erfolgt ein Hinweis, dass das entsprechende Kennzeichen fehlt.
In diesem Fall kann mit
"Zurück" das Kennzeichen gesetzt werden, mit
"Notfall" das Kennzeichen "Per. vit." (Lebensgefahr) und Suchtgift aktiviert und in e-Rezept gespeichert werden und mit
"Speichern" das Rezept gedruckt und die Suchtgiftvignette geklebt werden.
Hinweis
Beachten Sie, dass im Notfall (bei Gefahr für das Leben des Patienten) die Verschreibung von Suchtgift auch ohne explizite Suchgiftkennzeichnung zulässig ist. Das Medikament wird in diesen Fällen durch Kennzeichnung "Notfall" als "Per. vit." elektronisch als e-Rezept gespeichert. In diesem Fall erfolgt KEIN Ausdruck des Papierrezepts. Es ist kein Kleben der Suchtgift-Vignette erforderlich.
Bitte beachten
Wenn aus technischen Gründen keine e-Rezept-Suchtgiftkennzeichnung möglich ist, muss das Rezept ausgedruckt und eine herkömmliche Suchtgift-Vignette geklebt werden.
Einstellungen
Suchtgiftkennzeichen
Die Speicherung des elektronischen Suchtgiftkennzeichens kann im MENÜ > Einstellungen > Praxis unter E-CARD-SYSTEM aktiviert/deaktiviert werden.
Automatische Änderung Rezeptart "Privat"
Im Abrechnungsbereich kann unter MENÜ > Einstellungen > Praxis > Abrechnungsbereich > Allgemeine Einstellungen festgelegt werden, ob die Rezeptart aufgrund des Boxenkennzeichens automatisch geändert werden soll.
Ist die Einstellung nicht aktiviert, bleibt bei Auswahl eines No-Box Präparats die vom Anwender gewählte Rezeptart bestehen. Ist die Einstellung aktiviert, wird bei Auswahl eines No-Box Präparats die Rezeptart automatisch auf Privatrezept geändert.
Beispiel:
Einstellung nicht aktiv: Wurde in der Karteikarte rpk gewählt bzw. bei WIEDERHOLEN KASSA eines bereits verordneten No-Box Präparats gewählt, so wird das No-Box Präparats auf ein Kassenrezept rezeptiert.
Einstellung aktiv: Wurde in der Karteikarte rpk gewählt bzw. bei WIEDERHOLEN KASSA eines bereits verordneten No-Box Präparats gewählt, so wird die Rezeptart auf Privatrezept geändert.