Bitte beachten

Für die Nutzung der Wirkstoffsperre die die Aktivierung von SIS - Spezialitäteninformationen Voraussetzung. 

Beim Verordnen bzw. bei bereits verordneten Medikamenten kann unter Spezialitäteninfo > Zusammensetzung je Wirkstoff eine Sperre des jeweiligen Wirkstoffes eingetragen werden. Ebenso kann unter Spezialitäteninfo > Klassifikation > Indikationsgruppe für die jeweilige Indikationsgruppe eine Sperre eingetragen werden. 

SPERREN eines Wirkstoffes
SPERREN eines Wirkstoffes
SPERRE einer Indikationsgruppe
SPERRE einer Indikationsgruppe

Wenn ein Wirkstoff bzw. die Indikationsgruppe für diesen Patienten bereits gesperrt ist, wird das Warn-Icon farblich angezeigt. 

gesperrter Wirkstoff bei Patient
gesperrter Wirkstoff bei Patient


Sobald ein oder mehrere Wirkstoffe oder Indikationsgruppen beim Patienten gesperrt sind, wird in der Karteikarte eine fixe Kontextkarte zu "Sperren für Medikation" angezeigt. Bei Ausklappen der Karte werden die gesperrten Indikationsgruppen und Wirkstoffe angezeigt und können im 3-Punkte Menü wieder aufgehoben werden.

 

Beim Verordnen jedes Medikaments wird geprüft ob das gewählte Medikament einen für den Patienten gesperrten Wirkstoff enthält. Wenn ja, wird dies in den Toolbar neben den Interaktionen dargestellt. 

Verordnen eines gesperrten Medikaments.
Verordnen eines gesperrten Medikaments.

Falls das Medikament verordnet wird, kommt eine Sicherheitsabfrage, ob das Medikament trotzdem verordnet werden soll. 

Sicherheitsabfrage bei gesperrten Wirkstoffen
Sicherheitsabfrage bei gesperrten Wirkstoffen

Wurde ein gesperrte Medikament verordnet, wird in der Kontextkarte "Rezept in Arbeit" ergänzend das Sperricon dargestellt. 

verordnetes gesperrtes Medikament
verordnetes gesperrtes Medikament

Information

Das Sperricon bleibt auch nach Abschließen des Rezepts erhalten .

Zum Aufheben einer Sperre können Sie wie folgt vorgehen: 

  • im Verordungsfenster direkt beim Wirkstoff neben dem Sperricon im 3-Punkte Menü mit "Sperre aufheben" 
    Aufheben einer Sperre direkt im Verordungsfenster