Arzneimittelbewilligungen

Allgemeines

Mit dem Arzneimittelbewilligungsservice ABS des e-card Systems können Bewilligung von chefarztpflichtigen Arzneispezialitäten eingeholt werden. Dazu sind die Angabe einer Diagnose und einer Begründung notwendig. Die Antwortzeit des chefärztlichen Dienstes liegt im Schnitt bei rund fünf Minuten.

Bewilligungspflichtig sind Medikamente aus dem gelben Bereich, der Gelben Box (RE2 und RE1).

  • Falls für das Medikament die RE2-Regel zutrifft, ist keine chefärztliche Bewilligung notwendig, in diesem Fall reicht eine Dokumentation in der Patientenkartei. Diese Dokumentation wird stichprobenartig im Rahmen der „nachfolgenden Kontrolle“ überprüft.

  • RE1-Medikamente unterliegen der chefärztlichen Bewilligungspflicht. In diesem Fall muss eine Bewilligung über das Arzneimittelbewilligungssystem erfolgen. Facharzt-gebundene Medikamente ohne fachärztliche Erstverordnung, indikationspflichtige Medikamente (IND-Regel) oder eine höhere Packungsanzahl als gelistet bedürfen einer Bewilligung per ABS. Bei den Kennzeichen F14, F6 und F2 außerhalb der Altersgruppe ist (analog RE2) eine Dokumentation ausreichend.

  • Bei Medikamenten aus dem roten Bereich/der Roten Box ist auf jeden Fall eine Bewilligung per ABS Antrag notwendig. Diese Medikamente befinden sich in laufender medizinökonomischer Evaluation.

  • Medikamenten die in keiner Box (No Box), also nicht im Erstattungskodex (EKO) angeführt sind, bedürfen einer Bewilligung per ABS-Antrag.

Für den Fall, dass eine Antwort des chef- und kontrollärztlichen Dienstes nicht innerhalb einer Frist von 30 Minuten erfolgt, reicht ebenso eine Dokumentation des Bewilligungsansuchens in der Karteikarte für die Verschreibung aus. Einer Bewilligungsanfrage können bis zu zehn Anlagen angehängt werden. Diese können direkt aus der Karteikarte des Patienten ausgewählt werden.

Solange die Bewilligung in Bearbeitung und nicht noch nicht beantwortet ist, wird in der Kontextkarte die Anfrage angeführt.

Wird das Medikament bewilligt, wird sofort ein Rezept in Arbeit erstellt bzw. das Medikament einem offenen Rezept hinzugefügt. Nach ABSCHLIESSEN wird das Rezept als elektronisches Rezept im e-card System gespeichert oder als Papierrezept gedruckt.

Bei einer Bewilligung mit Änderung bzw. einer Ablehnung müssen von Ihnen Adaptierungen vorgenommen werden:

  • bewilligte Medikamente mit Änderung müssen Sie bearbeiten und die Änderungen übernehmen. Dazu wählen Sie im Kontextmenü der Verordnung im Kontextbereich "Bearbeiten" und Speichern die Änderung. Die Verordnung wird sofort auf ein Rezept in Arbeit übernommen.
    Alternativ kann das Medikament auch privat oder als Notfall verordnet werden.

  • abgelehnte Medikamente können Sie löschen oder als private Verordnung übernehmen und als Privatrezept ausgeben.

Unter "Bewilligungsinformation anzeigen" kann die Antwort des chefärztlichen Dienstes eingesehen werden.

Warnung

Das Kassenrezept darf dem Patienten erst dann ausgehändigt werden, wenn die chef- und kontrollärztliche Bewilligung vorliegt.

Übersicht über angefragte Arzneimittelbewilligungen

Um einen Überblick über alle Anfragen an das Arzneimittelbewilligungssystems und deren Status zu haben, wird unter MENÜ > Arzneimittelbewilligungen eine Übersicht mit allen ABS-Anfragen aufgelistet.

Mit Filtern kann die Anzeige auf einzelne Status, Zeitraum, Patienten oder Arzneimittel eingeschränkt werden.