CGM Cardscan
E-card-Fotoscanner
Vorwort
Ab der Programmversion INNOMED 2.55 können mit den Modul CGM CARDSCAN die Patientenfotos auf den e-cards für die Anzeige in INNOMED gescannt werden. Die Anzeige dieser Fotos erfolgt dann in der Patientenkartei, gespeichert werden diese im CGM PRAXISARCHIV.
Voraussetzungen
Programmversion ab INNOMED 2.55, Programmlizenz „CARDSCAN“, aktives Modul CGM PRAXISARCHIV und ein aktiver e-card-Scanner (Plustek D600 Plus).
Konfiguration
Installation des Scanners
Der e-card-Fotoscanner muss über die mitgelieferte Software installiert und laut beiliegender Anleitung konfiguriert und eingerichtet werden.
Überprüfen/Eintragen der Lizenz
Die Verwendung des Moduls ist an eine Lizenz gebunden. Diese muss zunächst einmalig im Programm integriert werden. Nachdem die Lizenz bestellt und freigeschaltet wurde kann diese im Programm eingetragen werden:
Prüfen der Lizenz
Zunächst kann geprüft werden, ob die Lizenzen schon im System eingespielt sind. Dazu im INNOMED Hauptmenü auf den Menüpunkt „Setup/ Global/ Lizenz/ Module“ klicken. Im darauf geöffneten Lizenz-Liste-Fenster kann anschließend nach der Lizenz gesucht werden. In der Spalte „Aktiv“ kann geprüft werden, ob die jeweilige Lizenz aktiv oder inaktiv ist.
Eintragen der Lizenz
Um die Lizenz freizuschalten klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die gewünschte Lizenz und wählen Sie den Kontextmenüeintrag "Freischalten". Tragen Sie nun den Lizenzschlüssel den Sie vorab erhalten haben ein und klicken Sie auf [WEITER].
Verwendung
Um ein Foto einer e-card einscannen zu können, muss lediglich mit der Maustaste auf das „+“ Symbol im Patientenfoto-Bereich in der Patientenkartei geklickt werden.
Danach kann die Patienten e-card in den Scanner eingelegt werden, um den Scan automatisch zu starten. Das Ergebnis erscheint dann in einem eigenen Fenster. Dieses Foto kann über Klick auf [SPEICHERN] zur Anzeige übernommen werden:
Damit wird das gescannte Foto in das CGM PRAXISARCHIV gespeichert und automatisch als Patientenfoto in der Patientenkartei angezeigt.