Ab dem 1. Jänner 2026 sind Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzlich verpflichtet, die e-card-Infrastruktur inklusive ELGA und des e-card Service "e-Wahlpartner" zu nutzen. Die Verpflichtung betrifft alle Ärztinnen und Ärzte mit Wahlarzt-Ordination, mit wenigen Ausnahmen — etwa wenn sie weniger als 300 verschiedene Patientinnen bzw. Patienten pro Jahr behandeln und nicht in Gruppenpraxen, Gemeinschaftspraxen etc. tätig sind. Anhand der aktuellen Information (Stand November 2025) ist davon auszugehen, dass auch alle Kassenordinationen, die nicht mit allen großen Kassen aufrechte Vertragsverhältnisse haben, das e-Wahlpartner Service nutzen müssen, sofern sie PatientInnen behandeln, die bei einer Kasse versichert sind, zu welcher kein Vertragsverhältnis besteht.

e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP)

Das e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) ist Teil der e-card- bzw. e-card/ELGA-Infrastruktur. Mit WKS werden bei jedem Patientenkontakt Leistungen, Diagnosen und die Kontaktaufnahme elektronisch erfasst und an die Sozialversicherung übermittelt. Gleichzeitig wird die Identität der Patientin bzw. des Patienten sowie die Gültigkeit der e-card geprüft.

Mit dem e-Wahlpartner-Service (WKS / eWP) können alle Wahlärztinnen und Wahlärzte gesetzeskonform ab 01.01.2026 über die e-card Infrastruktur

In dem Modul "Automatisierte Diagnoseerfassung" sind auch alle e-Wahlpartner-Funktionalitäten, die Sie als Wahlärztin oder Kassenarzt nutzen müssen, inkludiert. Das e-Wahlpartner (eWP/WKS) Modul muss nicht separat erworben werden!

Kontakt erfassen

Im Konsultationsdialog ist es nun möglich, neben Konsultationen auch e-Wahlpartner-Kontakte zu erfassen. Auch über die Patientenaufnahme bzw. den Dialog zur Eingabe der Sozialversicherungsnummer - sollte die e-card vergessen worden sein - ist es möglich, einen Kontakt zu erfassen.

Konsultationsdialog

Im Konsultationsdialog haben Sie nun die Möglichkeit, neben einer Konsultation auch einen Wahlpartner-Kontakt mit dem Button ""Wahlarzt Kontakt" zu erfassen.

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Nach Durchführung des Vorgangs erscheint eine Erfolgsmeldung.

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Die technische Erfassung eines Wahlpartner-Kontakts kann mittels e-card oder Admin-Karte erfolgen.

Detailinformationen zu erfassten e-Wahlpartner-Kontakten

Die e-Wahlpartner-Kontakte eines Patienten können in der Patientenkartei innerhalb der e-Wahlpartner-Service-Verwaltung eingesehen werden.

Der Aufruf erfolgt über das Menü „Info“ → „WK e-Wahlpartner Service (WKS)“.

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Alle Kontakte des Patienten werden in einer Baumstruktur nach Erfassungsdatum gegliedert und angezeigt.

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e-Wahlpartner-Kontakte sind nicht kassenspezifisch.

Eine Nacherfassung von e-Wahlpartner-Kontakten ist technisch nicht möglich.

Kontakt stornieren

Die e-Wahlpartner-Kontakte eines Patienten können in der Patientenkartei innerhalb der e-Wahlpartner-Service-Verwaltung storniert werden.

Der Aufruf erfolgt über das Menü „Info“ → „WK e-Wahlpartner Service (WKS)“.

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e-Wahlpartner-Kontakte können ausschließlich tagesaktuell erfasst werden. Eine Nacherfassung ist seitens der Schnittstelle nicht zulässig. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Kontakte stornieren.

Für die Übermittlung von Diagnosen und Leistungen ist das Vorhandensein eines Kontaktes zwingend erforderlich. Das heißt, dass für Daten, an denen kein Kontakt erfasst wurde auch keine nachträgliche Übermittlung von Diagnosen und Leistungen möglich ist!

Diagnosen und Leistungen übermitteln

Sobald eine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung erbracht wird, muss neben der Erfassung des Kontaktes eine codierte Diagnose- und Leistungsdokumentation durchgeführt werden.

Die erfassten Diagnosen (sowie der Kontaktgrund/die Hauptdiagnose) und Leistungen müssen ebenfalls über das e-Wahlpartner-Service übermittelt werden.

Aufgrund des Abänderungsantrags vom 02.12.2025 des Gesundheitsausschusses gelten nun folgende Fristen:

  • Die Verpflichtung, (Wahlpartner-) Kontakte zu erfassen bleibt unverändert bestehen und gilt ab dem 01.01.2026.
  • Die Übermittlung der codierten Diagnosen und Leistungen erfolgt bis 30.06.2026 auf freiwilliger Basis. Die vollständige Verpflichtung zur Datenmeldung tritt daher erst mit Beginn des 3. Quartals 2026 in Kraft.

Mit dem Modul "Automatisierte Diagnoseerfassung" können Sie sicherstellen, dass Sie Diagnosen rechtskonform codiert erfassen, sodass sie für die spätere Übermittlung verfügbar sind.

Die Voraussetzung für die Übermittlung ist das Vorhandensein eines e-Wahlpartner-Kontaktes.

Achten Sie bitte darauf, dass die e-Wahlpartner-Kontakte tagesaktuell erfasst werden müssen, um dafür Diagnosen und Leistungen übermitteln zu können - eine Nacherfassung ist nicht möglich!

Aktivieren der Übermittlung von Diagnosen und Leistungen

Die Übermittlung von Leistungen und Diagnosen kann in der Patientenkartei innerhalb der e-Wahlpartner-Service-Verwaltung eingerichtet werden.

Der Aufruf erfolgt über das Menü „Info“ → „WK e-Wahlpartner Service (WKS)“ → "Datei" → "Einstellungen".

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Standardmäßig ist ab dem 01.01.2026 ausschließlich die Übermittlung von Kontakten voreingestellt.

Diagnose übermitteln

Tagesdiagnosen, die als Kontaktgrund deklariert wurden, werden bei der Erfassung automatisch an das e-Wahlpartner-Service übermittelt, sofern zuvor ein gültiger Kontakt erstellt wurde.  

Übermittelte Diagnosen können in der e-Wahlpartner-Service-Verwaltung eingesehen und gegebenenfalls storniert werden.

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Diagnosen, die einmal als Kontaktgrund deklariert wurden, können nur dann storniert werden, wenn vor der Stornierung eine neue Tagesdiagnose als neuer Kontaktgrund hinterlegt wurde.

Ist keine alternative Diagnose vorhanden, muss der bestehende Kontakt storniert und anschließend neu erstellt werden.

Leistungen Übermitteln

Sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistungen werden bei der Erfassung automatisch an das e-Wahlpartner-Service übermittelt, sofern zuvor ein gültiger Kontakt erstellt wurde.

Übermittelte Leistungen können in der e-Wahlpartner-Service-Verwaltung eingesehen und gegebenenfalls storniert werden.

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Eine sozialversicherungsrechtlich relevante Leistung definiert sich durch die Verwendung der entsprechenden Positionsnummer gemäß dem Leistungskatalog des jeweiligen Trägers.