Das Datenerfassungsprotokoll (DEP)


Das vollständige Datenerfassungsprotokoll (DEP) ist zumindest vierteljährlich auf einem elektronischen, externen Medium unveränderbar zu sichern. Als geeignete Medien gelten beispielsweise schreibgeschützte (abgeschlossene) externe Festplatten, USB-Sticks und Speicher externer Server, die vor unberechtigten Datenzugriffen geschützt sind. Die Unveränderbarkeit des Inhaltes der Daten ist durch die Signatur bzw. das Siegel und insbesondere durch die signierten Monatsbelege gegeben. Jede Sicherung ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.

Alle Bar-Transaktionen mit Ausnahme von Einlagen, Entnahmen, Ausgaben und Saldo­buchungen im Rahmen eines Kassaabschlusses werden im Datenerfassungsprotokoll gespeichert.

Datenerfassungsprotokoll sichern

Beim Programmende von INNOMED NEXT wird im Rahmen der Sicherungsprüfung automatisch darauf hingewiesen, falls eine Sicherung noch nicht erfolgt ist und falls ISAFE auf dieser Station aktiviert ist. Bei einer Sicherung mit ISAFE wird das DEP automatisch im Zuge der Programmsicherung mitgesichert.

Sicherung beim Beenden des Programms

Das Datenerfassungsprotokoll (DEP) wird automatisch bei jedem Beenden des Programms intern gesichert. Dieser Vorgang ist vom User nicht einsehbar bzw. einstellbar.

Datenerfassungsprotokoll exportieren

Sie haben die Möglichkeit das DEP im Kassabuch (Zahlungen) durch Klick auf den Button „Exportieren“ auf einem externen Medium zu speichern.

Die Protokollierung im Datenerfassungsprotokoll (DEP) erfolgt nur mit aktiver REGISTRIERKASSE-Lizenz.

Im Datenerfassungsprotokoll werden alle Buchungen (Zahlungen) mit baren Zahlungsarten und Stornierungen von Buchungen mit baren Zahlungsarten protokolliert, außer:

  • Erstellung/Storno von offenen Posten

  • Unbare Bezahlungen/Stornos (mit Patientenbezug)

  • Erstellung/Storno von Honorarnoten

  • Erfassung von Einlagen/Storno von Einlagen

  • Erfassung von Entnahmen/Storno von Entnahmen

  • Erfassung von Ausgaben/Storno von Ausgaben

  • Saldobuchungen im Rahmen eines Kassaabschlusses