Für folgende Buchungen werden Belege erstellt:

Transaktion

Beleg-Format

Einlagen/Entnahmen

A4

Einnahmen/Ausgaben

A4 oder Kassabon

Zahlungsbestätigung

A4 oder Kassabon

Stornobelege

A4 oder Kassabon

Saldoabgleich

A4

Startbeleg/Schlussbeleg

A4

Sammelbeleg

A4

Monatsbeleg/Jahresbeleg

A4

Kontrollbeleg

A4

Bei jeder Kassen-Transaktion, wie z. B. beim Ausgleichen wird rechts unten angezeigt, in welcher Form der Ausdruck erfolgt und kann manuell noch geändert werden. „Beleg drucken“ = A4-Ausdruck.

Die Option „Bon drucken“ ist optional nur bei aktiviertem Kassabon-Modul verfügbar.

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Kassabonübersicht

Bei der Kassabon–Funktion handelt es sich um eine eigenständige Lizenz. Damit wird dem Arzt ermöglicht, bei Bar-Umsätzen unmittelbar einen Bon auszudrucken. Dieser Ausdruck erfolgt nur bei den angegebenen Zahlungsarten über einen eigenen Bon-Drucker.

Belegnummerierung

Belegnummernkreise werden für die Nummerierung der Belege verwendet. Die Belegnummerierung ist für die Lizenzen EINNAHMENBUCH und RKSV unterschiedlich.

Belegnummernkreis „EINNAHMENBUCH“

Fortlaufende Nummerierung der Belege beginnend mit 1/Jahr: Format: Fortlaufende Nummer/Jahr – Bsp. 159/2016

Belegnummernkreis „RKSV“

Belege für bare umsatzwirksame Zahlungen werden mit einem eigenen Belegnummernkreis im DEP protokolliert und elektronisch signiert. Bestandteile des Belegnummernkreises sind:

Kassenidentifikations-Nr.: eindeutige 4-stellige Nummer der Registrierkasse (aus der Registrierkassenverwaltung)

Belegerstellungsjahr: aktuelles Belegerstellungsjahr

fortlaufende Nummer: beginnend mit dem Ausdruck des Startbelegs mit 1

Format: Kassenidentifikations-Nr. Jahr fortlaufende Nr. - Beispiel: 0001 2016 1

Der Belegnummernkreis ist für A4 und Kassabon Belege ident, d. h. es gibt keinen eigenen Belegnummernkreis je Beleg Art. Belege für bare nicht umsatzwirksame Vorgänge (Entnahmen, Einlagen, Saldobuchungen aufgrund Kassaabschluss) werden im Finanzjournal protokolliert und haben als Belegnummernkreis eine fortlaufende Nummer beginnend mit 1 je Jahr. Die Belegnummerierung wird bei einer Buchung in ein neues Jahr automatisch von CGM MEDXPERT zurückgesetzt.

Hinweis

Die Belegnummerierung kann nicht zurückgestellt werden!

Beleginhalte

Die auffälligste Neuerung an den Belegen stellt sicherlich der QR-Code Block dar, der alle benötigten Informationen zur Belegprüfung enthält. Zusätzlich wird die neue Belegnummer nun wie im Punkt: Belegnummerierung angedruckt.

Die in den Beispielen weiter unten angeführten Belegzeilen für Telefonnummer und Faxnummer sind frei konfigurierbar.

Hinweis

Der Andruck von Patientendaten (Patientennamen oder Versicherungsnummer) ist nicht möglich.

Im Hinblick auf die "ärztliche Verschwiegenheitspflicht" ist festzuhalten, dass personenbezogene Daten des Patienten weder auf den Belegen noch in die Registrierkasse (bei Registrierkassenpflicht) aufzunehmen bzw. abzuspeichern sind. Nähere Informationen dazu auch im Kapitel „FinDok“.

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Der Wortlaut „Keine Registrierkasse im Sinne §5“ wird auf Belegen angedruckt, wenn eine Registrierkasse im Status „erstellt“ ist und noch nicht in Betrieb genommen wurde, es technische Probleme gibt oder wenn ein Mandant keine in Betrieb genommene Registrierkasse verwendet.