Beim Aufrufen eines Patienten mit Hilfe seiner eCard werden eine Konsultation beim Hauptverband UND ein Behandlungsschein (Krankenschein) in CGM MEDXPERT erstellt. eCard-Konsultation und Krankenschein sind also nicht dasselbe, obwohl sie miteinander in Zusammenhang stehen! Die eCard muss bei jedem Patientenkontakt gesteckt werden; ein Schein wird jedoch (mit wenigen Ausnahmen) nur einmal im Abrechnungszeitraum eingetragen und in der Kartei am ersten Tag des Abrechnungszeitraums angezeigt.  

eCard-Konsultation: Bei einer Konsultation wird eine Anspruchsprüfung des gewählten Behandlungsfalles durchgeführt und dokumentiert.  

Behandlungsschein: Der Krankenschein muss in CGM MEDXPERT eingetragen sein, damit die eingetragenen Leistungen mit der Krankenkasse abgerechnet werden können. Im Prinzip können Sie auch abrechnen, wenn Sie keine eCard-Konsultation durchführen, sondern nur einen Schein eintragen (wie es vor der Einführung der eCard gemacht wurde). Die Kasse überprüft jedoch, ob für den abgerechneten Patienten die entsprechende Konsultation vorliegt und verweigert die Zahlung an den Arzt, wenn das nicht der Fall ist. Im Normalfall brauchen Sie also sowohl die eCard-Konsultation(en), als auch einen Behandlungsschein im Programm. 

Behandlungsfall und Scheinart: Es gibt verschiedene eCard-Konsultationsarten, die als Behandlungsfälle bezeichnet werden. Den Behandlungsfällen entspricht die Scheinart des Behandlungsscheins. Der Behandlungsfall "Regelfall" entspricht der Scheinart "Krankenschein", der Behandlungsfall "Überweisung" entspricht auch der Scheinart "Überweisung". 

Leider sind die Scheinarten nicht bei allen Kassen gleich, und auch die Entsprechungen von Behandlungsfall und Scheinart werden von den Kassen unterschiedlich definiert. Es ist von der Einstellung und Zuordnung abhängig, ob zu einem Behandlungsfall automatisch die dazu passende Scheinart eintragen wird. Der Schein kann per Hand nachgetragen werden. Ob eine Konsultation in der Datenbank des Hauptverbandes fehlt oder ein Schein in Ihrem Programm (oder beides), wird im Zuge der Abrechnungskontrolle ermittelt (Kapitel Kontrolllauf, Abzurechnende Leistungen prüfen, Kilometerliste Punkt: Kontrolllauf).